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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten
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Schiene I 1. Die FinöV-Grossprojekte einschliesslich ZEB sind zu realisieren. Der Anschluss an
das europäische Hochgeschwindigkeits-Bahnnetz ist zu optimieren.
2. Die Kapazität der hoch belasteten Streckenabschnitte des bestehenden Schiennetzes ist durch technische und betriebliche Optimierungen zu erhöhen.
II 3. Bestehende Wettbewerbsvorteile der Bahn bezüglich Zuverlässigkeit, Sicherheit
und Umweltverträglichkeit sind zu erhalten.
4. Beim Neubau und bei der Sanierung von Schieneninfrastrukturen ist dem Boden-, Natur-, Lärm- und Landschaftsschutz das nötige Gewicht beizumessen.
5. Die Erreichung des in der Verfassung definierten Verlagerungsziels im alpenquerenden Güterverkehr ist mittels geeigneter Instrumente – namentlich einer Alpentransitbörse – in Abstimmung mit der EU weiter zu verfolgen.
III 6. Der künftige Ausbaubedarf («Bahn 2030») ist auf der Grundlage von betriebs- und
volkswirtschaftlichen Kriterien (Kosten/Nutzen-Analyse) festzustellen. Die Projekte sind nach Massgabe ihrer Nachhaltigkeit zu priorisieren.
7. Die Interoperabilität der europäischen Schienennetze ist zu verbessern.
8. Die wirtschaftliche Effizienz des regionalen Personenverkehrs ist durch ökonomische Anreize (z.B. Bestellverfahren, Benchmarks, Ausschreibungen) zu erhöhen.
IV 9. Am bewährten Instrument des FinöV-Fonds zur Finanzierung von Grossprojekten
ist festzuhalten. Um die erforderlichen Investitionen für «Bahn 2030» zu finanzieren, sind zusätzliche Einnahmequellen zu erschliessen.
10. Die Finanzflüsse im Bereich des öffentlichen Verkehrs sind zu vereinfachen.
V 11. Eine allfällige Neuordnung der Besitzverhältnisse im Schweizer Schienennetz ist
vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklungen zu prüfen.
Luftfahrt I 1. Die für die internationale Anbindung der Schweiz erforderlichen Infrastrukturen sind
bereitzustellen.
II 2. Das hohe Sicherheitsniveau in der zivilen Luftfahrt ist zu halten.
3. Die Anstrengungen zur Verringerung der Fluglärmbelastung und der CO2-
Emissionen des Luftverkehrs sind im Rahmen internationaler Kooperationen weiterzuführen.
III 4. Sicherheit, Effizienz und Auslastung der bestehenden Infrastrukturen ist mittels
neuer Technologien und Nutzungskonzepte (z.B. optimierte An- und Abflugverfahren, Auslagerung privater Geschäftsflüge aus den Landesflughäfen) zu erhöhen.
V 5. Die Luftraumbeschränkungen über Süddeutschland sind in konstruktiven Verhand-
lungen mit allen beteiligten Partnern zu lockern.
6. Die internationale Integration der Zivilluftfahrt – namentlich das Projekt «Single European Sky» – ist gemeinsam mit den europäischen Partnern aktiv voranzutreiben.
7. Im Interesse einer koordinierten Luftfahrtpolitik ist der Einfluss des Bundes auf die Luftfahrtinfrastruktur von nationaler Bedeutung zu stärken. Nationale Luftfahrtinteressen und lokale Bedürfnisse sind ausgewogen zu berücksichtigen. Längerfristig sind neue Formen der Trägerschaft für die Landesflughäfen zu prüfen.