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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten
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7.2 Schwerpunkte der Entwicklung der nationalen Infrastrukturnetze bis 2030
Die Anwendung der Leitsätze der Infrastrukturstrategie erfolgt in den einzelnen Infrastruktursektoren – entsprechend den spezifischen Herausforderungen – mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die aus heutiger Sicht wichtigsten Schwerpunkte der künftigen Entwicklung der sechs nationalen Infrastrukturnetze bis 2030 werden im Folgenden summarisch aufgeführt. Dabei handelt es sich nicht um einen verbindlichen Massnahmenplan; die Umsetzung einer langfristigen Infrastrukturstrategie bedingt einen flexiblen Einsatz der verfügbaren Instrumente, wobei Schwerpunktverschiebungen im Zeitablauf möglich und wahrscheinlich sind. Der Übersichtlichkeit halber wird eine tabellarsiche Darstellung mit der Ordnungsstruktur Sektor – Stossrichtung – Schwerpunkt gewählt, wobei die Zuordnung der einzelnen Schwerpunkte zu den fünf Stossrichtungen der Infrastrukturstrategie mittels römischer Ziffern erfolgt: I Leistungsfähigkeit II Schutz III Wirtschaftlichkeit IV Finanzierung V Rahmenbedingungen
Strasse I 1. Das beschlossene Nationalstrassennetz ist fertig zu stellen und in der Substanz
langfristig zu erhalten.
2. Systemgefährdende Kapazitätsengpässe im Nationalstrassennetz und im übergeordneten Hauptstrassennetz sind zu beseitigen.
II 3. Beim Neubau oder bei der Sanierung von Strassen ist dem Boden-, Natur-, Lärm- und Landschaftsschutz das nötige Gewicht beizumessen.
4. Die Verkehrssicherheit ist u.a. durch infrastrukturseitige Massnahmen (Eliminierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen, Tunnelsicherheit, Verkehrsmanagement) zu erhöhen.
III 5. Die standardisierten Methoden zur Beurteilung der Kosten und Nutzen von Nationalstrassenprojekten (Variantenvergleich) sind systematisch anzuwenden und periodisch den aktuellen Erkenntnissen anzupassen.
6. Der effiziente Ressourceneinsatz im Nationalstrassenbau ist durch die Ausrichtung der Projektanforderungen auf das bezüglich Funktionalität, Verfügbarkeit, Sicherheit und Verträglichkeit zwingend Notwendige, durch die räumliche und zeitliche Koordination der Baustellen, durch Optimierungen im Beschaffungswesen und – in geeigneten Fällen – durch Public Private Partnerships zu gewährleisten.
IV 7. Am Prinzip der verursachergerechten Finanzierung der Nationalstrasseninfrastruktur mit voller Kostendeckung ist festzuhalten. Mittelfristig sind die Treibstoffabgaben an den steigenden Finanzbedarf und an den sinkenden Treibstoffverbrauch anzupassen.