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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten
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Stossrichtung III: Wirtschaftlichkeit des Infrastruktursystems steigern
Um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Infrastruktursektoren zu verbessern, ist der Mittel- und Ressourceneinsatz permanent nach ökonomischen Grundsätzen zu optimieren.
8 Projekte priorisieren und optimieren
Sämtliche grösseren Infrastrukturvorhaben sind einer systematischen und nachvollziehbaren volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Analyse zu unterwerfen und anhand gleichwertiger, transparenter Kriterien zu priorisieren. Die Projektanforderungen sind auf das tatsächlich Notwendige auszurichten.
9 betriebliche Effizienz fördern
Die Produktivität der staatlichen Infrastrukturnetze ist durch organisatorische Massnahmen (z.B. Zentralisierung, Outsourcing, Public Private Partnerships) respektive durch die gezielte Einführung von Wettbewerbselementen (z.B. Leistungsvereinbarungen, Benchmarks, Ausschreibungen) zu steigern.
10 Synergien ausschöpfen
Angesichts der wechselseitigen Abhängigkeiten verspricht ein abgestimmtes Vorgehen bei Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der verschiedenen Infrastrukturnetze substanzielle Einsparungen an Zeit, Kosten und Ressourcen.
Stossrichtung IV: Finanzierung der Infrastrukturnetze langfristig sichern
Der Bau und Unterhalt von Infrastrukturnetzen beanspruchen umfangreiche finanzielle Mittel über lange Zeiträume. Es ist für einen ausreichenden und stetigen Mittelfluss zu sorgen.
Bezüglich der marktfinanzierten Infrastrukturnetze (Luftfahrt, Strom, Gas, Telekom) gilt:
11 dauerhaft Anreize für private Investitionen schaffen
Die Rahmenbedingungen in den liberalisierten Märkten sind so zu gestalten, dass dauerhaft Anreize für ausreichende Investitionen in die Substanzerhaltung, Modernisierung und Erweiterung der Netze erhalten bleiben. Im regulierten Bereich ist dem Investitionsschutz die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.
Bezüglich der staatlichen finanzierten Infrastrukturnetze (Strasse, Schiene) gilt:
12 mittelfristig bestehendes Finanzierungsmodell optimieren
Das bestehende Finanzierungsmodell ist mittelfristig so zu optimieren, dass das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und geplanten Ausgaben erhalten bleibt. Dabei sind auch die Folgekosten von Investitionen für die öffentliche Hand sowie für die Leistungserbringer zu berücksichtigen.