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Vernehmlassung 2009/143: Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer - Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) · 4 Seiten

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Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Anhänge 2 und 3.1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 19981 werden gemäss Beilage geändert.

II

Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

1 Für Abwasser aus Anlagen ab 100'000 Einwohnerwerte (EW) und für Abwasser aus Anlagen zwischen 10'000 EW und 100'000 EW an Gewässern, die für die Trinkwasserversorgung von Bedeutung sind, gilt die Anforderung von Anhang 3.1 Ziffer 2 Nr. 8 ab dem 1. Januar 2018.

2 Für Abwasser aus Anlagen zwischen 10'000 EW und 100'000 EW an Gewässern, die bei einer Wasserführung von Q347 nach weitgehender Durchmischung des eingeleiteten Abwassers im Gewässer einen Anteil von gereinigtem Abwasser von insgesamt mehr als 10 % aufweisen, gilt die Anforderung von Anhang 3.1 Ziffer 2 Nr. 8 ab dem 1. Januar 2022.

III

Diese Änderung tritt am … in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: …

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 814.201