Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/143: Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer - Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) · 8 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

Referenz/Aktenzeichen: I384-2963 Entwurf vom 18. November 2009

Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer Erläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

1. Allgemeines

1.1 Ausgangslage

Der Eintrag von Medikamenten und Chemikalien in die Gewässer (anorganische und insbesondere organische Spurenstoffe) beeinträchtigt die Entwicklung von Pflanzen und Tieren in Gewässern sowie die Qualität der Trinkwasservorkommen in Seen und im flussnahen Grundwasser. Neue Studien haben für mehrere organische Spurenstoffe nachteilige Einwirkungen in den schweizerischen Gewässern nachgewiesen (z.B. Projekt „Fischnetz“, Nationales Forschungsprogramm NFP 50 „Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme). So führen hormonaktive Stoffe zu einer Verweiblichung von männlichen Fischen. Bestimmte Arzneimittelwirkstoffe führen zu einer Schädigung von Fischen und Kleinkrebsen, indem es zur Akkumulation der Stoffe in den Organen und Geweben oder zu Organveränderungen und damit zur Beeinträchtigung der physiologischen Funktionen kommt. Gemäss Projekt Fischnetz Plus zählt die Belastung der Gewässer mit organischen Spurenstoffen zu den 3 wichtigsten Ursachen für den Fischrückgang in den Schweizer Fliessgewässern. Diese Erkenntnisse werden durch Untersuchungen im Ausland bestätigt, beispielsweise in Deutschland, Holland und Kanada. Die Problematik ist in der Öffentlichkeit, in der Politik und auch international anerkannt. Die Tatsache, dass für hunderte bis tausende organische Spurenstoffe in den Gewässern nur ungenügendes Wissen zu deren Toxizität vorliegt, unterstreicht den deutlichen Handlungsbedarf. Bei den Trinkwasserressourcen für die Bevölkerung besteht zurzeit keine Gefährdung, trotzdem müssen aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes Massnahmen getroffen werden. Die Anzahl verwendeter Stoffe in Produkten dürfte in Zukunft weiter zunehmen. Ihre Verbrauchsmengen dürften ebenfalls ansteigen, einerseits wegen steigender Bevölkerungszahl und andererseits wegen höherer Lebenserwartung (Medikamente und Körperpflegeprodukte).

Die Einschränkung dieser Stoffe beim Einsatz ist punktuell sinnvoll und wirtschaftlich, jedoch gerade für Medikamente nicht möglich. Die notwendigen Technologien zur Reduktion der Stoffeinträge aus kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sind jedoch bekannt und das für eine Realisierung notwendige Wissen ist in der Schweiz vorhanden. Dabei handelt es sich um weitergehende Verfahren zur Entfernung eines breiten Spektrums organischer Spurenstoffe aus dem Abwasser wie zum Beispiel Ozonung oder Aktivkohlebehandlung. Eine technisch optimierte kommunale Abwasserreinigung würde eine ausreichende Wasserqualität gewährleisten. In den deutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-

1/8 031/2005-02181/01/14/14/01/I384-2963