Vorlage
Vernehmlassung 2009/143: Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer - Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Gewässerschutzverordnung 814.201
Anhang 3.1 (Art. 6 Abs. 1)
Einleitung von kommunalem Abwasser in Gewässer
Ziff. 2 Nr. 1, 2, 5, 8 und 9
2 Allgemeine Anforderungen
Nr. Parameter Anforderungen
1 Gesamte ungelöste Stoffe Für Abwasser aus Anlagen mit weniger als 10 000 EW gilt:
– Abflusskonzentration: 20 mg/l (Membranfilter 0,45 μm) Für Abwasser aus Anlagen ab 10 000 EW, bei denen keine Massnahmen zur Einhaltung der Anforderung nach Ziffer 2 Nr. 8 getroffen werden müssen, gilt:
– Abflusskonzentration: 15 mg/l (Membranfilter 0,45 μm) Für Abwasser aus Anlagen, bei denen Massnahmen zur Einhaltung der Anforderung nach Ziffer 2 Nr. 8 getroffen werden müssen, gilt:
– Abflusskonzentration: 5 mg/l (Membranfilter 0,45 μm)
2 Chemischer Sauer- Für Abwasser aus Anlagen mit weniger als 10 000 EW gilt:
stoffbedarf (CSB) – Abflusskonzentration: 60 mg/l O2
und
– Reinigungseffekt, bezogen auf Rohabwasser: 80 %
Für Abwasser aus Anlagen ab 10'000 EW gilt:
– Abflusskonzentration: 45 mg/l O2
und
– Reinigungseffekt, bezogen auf Rohabwasser: 85 %
5 Ammonium Für Abwasser aus Anlagen:
(Summe von – bei denen die Ammoniumkonzentrationen im Abwasser NH4+ - N und NH3 - N) nachteilige Auswirkungen auf die Wasserqualität eines Fliessgewässers haben können und die Temperatur des Abwassers mehr als 10°C beträgt oder
– bei denen Massnahmen zur Einhaltung der Anforderung nach Ziffer 2 Nr. 8 getroffen werden müssen
gilt:
– Abflusskonzentration: 1 mg/l N
und
– Wirkungsgrad der Behandlung: 90 %, ausgedrückt in
mg Ammonium - N im gereinigten Abwasser 100 • (1 – ) mg Kjeldahl - N im Rohabwasser
In diesen Fällen ist die Nitrifikation ganzjährig durchzuführen. Hinweis: Der Kjeldahl-Stickstoff ist die Summe von Ammonium-Stickstoff, Ammoniak-Stickstoff und
organischem Stickstoff.
8 Organische Spurenstoffe, Reinigungseffekt, bezogen auf das Rohabwasser: 80% für
gemessen anhand von Abwasser aus :
Indikatorsubstanzen – Anlagen ab 100 000 EW
– Anlagen zwischen 10'000 EW und 100'000 EW an Gewässern, die bei einer Wasserführung von Q347 nach weitge-