Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit Schreiben und E-Mail vom 6. Mai 2009 lud das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die interessierten Organisationen ein, sich im Rahmen einer konferenziellen Vernehmlassung am 11. Mai 2009 zur dringlichen Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu äussern und bis 15. Mai 2009 schriftlich Stellung zu nehmen.

Die Unterlagen für das Hearing wurden an 101 Adressaten versandt, von denen 78 an der konferenziellen Vernehmlassung vom 11. Mai 2009 teilnahmen. Das Protokoll des Hearings liegt als Anhang bei (siehe Anhang 1).

Insgesamt gingen 62 schriftliche Stellungnahmen ein (48 von offiziell begrüssten Vernehmlassungsteilnehmern und 14 von nicht offiziell begrüssten Organisationen).

2 Zusammenfassung der schriftlichen Stellungnahmen

Die schriftlichen Stellungnahmen sind nachstehend zusammengefasst aufgeführt.

2.1 Allgemeine Einschätzung des Projekts

In sachlicher Hinsicht wurde die beantragte Revision kritisch aufgenommen und als ungeeignet

betrachtet, um die bestehenden Probleme zu lösen.

Aus formeller Sicht wird das gewählte Verfahren in den meisten Stellungnahmen stark kritisiert: entweder allgemein oder indem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, die eingeräumte Frist sei für eine Stellungnahme viel zu kurz. Andere bezeichnen das Verfahren als unangemessen, inakzeptabel und undemokratisch. Einige stellen sich gar entschieden dagegen und fordern ein neues Vernehmlassungsverfahren mit einer angemessenen Frist.

Die Dringlichkeit der vorgeschlagenen Massnahmen stösst ebenfalls bei zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern auf Kritik, da die Situation nicht neu sei und die derzeitigen Probleme seit Jahren bekannt seien.

Für einige Vernehmlassungsteilnehmer ist es fragwürdig bzw. nicht sinnvoll, zu einem so wichtigen Geschäft ein konferenzielles Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, zu welchem gut hundert Akteure eingeladen sind. So würde der Eindruck gegeben, dass es sich bei einer solchen Veranstaltung um eine reine Alibiübung handelt, die man bloss der guten Ordnung halber durchführt.

Wenige Vernehmlassungsteilnehmer anerkennen trotzdem explizit, dass dringender Handlungsbedarf ausgewiesen ist und es unabdingbar ist, dass rasch Massnahmen zur Eindämmung der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ergriffen werden.

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer zeigen sich unzufrieden damit, dass die vorgeschlagenen Massnahmen einmal mehr den Patienten und den Ärzten aufgebürdet werden: Denn sie vertreten die Auffassung, der bevorstehende Prämienanstieg sei auf die schwierige finanzielle Lage der Krankenversicherer, die auch mit der Finanzkrise zusammenhänge, sowie auf eine verfehlte Prämienpolitik zurückzuführen, insbesondere auf die erheblichen Prämienunterschiede zwischen den Kantonen. Auf keinen Fall sei sie jedoch die Folge einer Explosion der Gesundheitskosten aufgrund einer übermässigen Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen durch die Versicherten.