Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten
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FRC (41) hält zudem fest, die Vernehmlassungsunterlagen enthielten nur wenige Angaben zu den Ursachen der Verschlechterung der finanziellen Lage der Versicherungen, und zeigt sich erstaunt, dass Daten zur Finanzkrise fehlen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen werden von einer Mehrheit als ungenügend und ungeeignet
erachtet, um das Kostenwachstum zu stabilisieren und weitere Prämienanstiege zu verhindern. Zudem werde auf die Prämien 2010 keine positive Wirkung spürbar sein. GDK (51) merkt an, das Problem sei ungenügend analysiert worden, die gewählten Hypothesen seien zu wenig genau beschrieben und die finanziellen Folgen der einzelnen Massnahmen seien nicht abgeschätzt worden. Auch seien die Auswirkungen der Massnahmen für die Betroffenen, d. h. für die Patienten und die Leistungserbringer, nicht abgeschätzt worden. Zudem sei die Beschreibung der finanziellen Folgen für die Kantone unvollständig.
Nach Ansicht von FR (40) und FMH (46) handelt es sich um überstürzt lancierte Vorschläge, bei denen weder die Bedingungen der Umsetzung noch die Folgen sorgfältig evaluiert wurden.
Vielmehr gelte es, Lösungen für eine dauerhafte Finanzierung des Gesundheitswesens zu finden und dazu braucht es ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der unterschiedlichen Akteure mit sorgfältiger Vorbereitung und einer vertieften Diskussion.
Der Kanton FR (40) bedauert, dass für die Versicherer weder verbindliche Vorgaben noch Fristen für die Sanierung ihrer Reserven festgelegt werden, obwohl der Grund für den massiven Prämienanstieg dort zu suchen sei.
2.2 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen
Art. 13 Abs. 2 Bst. g: Telefonische Triage
Die Pflicht der Versicherer zur Einführung eines medizinischen Telefondienstes wird sehr
unterschiedlich aufgenommen, von etwa der Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer abgelehnt und von der anderen Hälfte begrüsst oder zumindest als interessante Idee betrachtet. Es ist
nicht möglich, die Stellungnahmen klar nach Herkunft der Vernehmlassungsteilnehmer zusammenzufassen: Die Meinungen gehen selbst innerhalb der einzelnen vertretenen Gruppen (Kantone, Parteien und verschiedene Organisationen) auseinander.
In fast allen Stellungnahmen wird auf das Problem der erheblichen Kosten hingewiesen, die diese Massnahme verursachen wird. Dies gilt selbst für jene Vernehmlassungsteilnehmer, die davon ausgehen, dass sich die unnötige Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen mit einem derartigen System verringern liesse. Aufgrund dieser hohen Kosten sei es deshalb äusserst fraglich, ob diese telefonische Beratung tatsächlich Einsparungen ermögliche. Bestenfalls sei es ein Nullsummenspiel.
Die Einstufung dieser Kosten als Verwaltungskosten wird vom Ombudsman (7), FMH (46), RVK (32) und santésuisse (36) abgelehnt: Ihrer Meinung nach handelt es sich um KVG-Leistungen.
Die Grünen (38), PdAS (58), AVIVO (54), VASOS (53), groupmutuel (44), PKS (21), SHV (24), SVV (48) und VSAO (33) bemerken, dass die Telefonberatung keinesfalls gratis ist, sondern letztlich von den Versicherten über die Prämien zu bezahlen sind.
Die meisten Befürworter dieser Massnahme – und Gegner, falls diese Bestimmung trotzdem eingeführt werden sollte – verlangen, dass weitere Bedingungen erfüllt sind:
- fachliche Qualifikation: Es sollte sichergestellt werden – bei Bedarf durch eine Bestimmung im Gesetz oder in der Verordnung –, dass der medizinische Beratungsdienst klaren Qualitätsstandards