Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 6 Seiten

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Betreuung in Tagesfamilien

Tagesfamilien Schweiz verlangt eine Änderung von Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes und zwar dahingehend, dass die Unterstützungsmöglichkeiten für die Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien ausgeweitet werden. Es wird eine Reihe von dahingehenden Vorschlägen unterbreitet.

334 Vorschläge zur Änderung der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Verschiedene Teilnehmer verlangen eine Lockerung der Voraussetzungen für Finanzhilfen betreffend der Mindestgrösse der Betreuungseinrichtungen oder der geforderten «wesentlichen Erhöhung des Angebots». Diese Vorschläge zielen auf eine Änderung von Art. 2 Abs. 2 der Verordnung.

Mindestgrösse für Betreuungseinrichtungen SP, die Grünen, der Schweizerische Städteverband, SGB, EKF, der SGF sowie FPS* verlangen

eine Verringerung der Anzahl von zehn Plätzen, entweder ganz allgemein, um kleine Institutionen nicht zu benachteiligen (Schweizerischer Städteverband), oder nur für die ländlichen Regionen (SP,

Grüne, SGB, EKF, SGF, FPS*).

Wesentliche Erhöhung des Angebots

BL und BS verlangen, dass als wesentliche Erhöhung des Angebots jede Erhöhung um mindestens zehn Plätze gilt, ohne dass es sich dabei gleichzeitig um eine Erhöhung um einen Drittel des bereits bestehenden Angebots handeln muss. Dies mit dem Ziel, grössere Einrichtungen nicht zu benachteiligen.

SG, SO und der Schweizerische Gemeindeverband verlangen, dass eine Erhöhung des Platzangebots um sechs, acht bzw. fünf Plätze bereits als eine wesentliche Erhöhung des Angebots gilt.

335 Vorschläge zu anderen familienpolitischen Themen

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer nutzen die Gelegenheit und unterbreiten Vorschläge betreffend die Familienpolitik im Allgemeinen.

Anhang 1

Liste der Vernehmlassungsteilnehmer