Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 6 Seiten

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2 Vernehmlassungsvorlage

Der Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung schlägt eine Verlängerung des Impulsprogramms für einen neuen Zeitraum von vier Jahren vor, d.h. bis zum 31. Januar 2015. Gleichzeitig soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche dem Bund die Möglichkeit gibt, die Innovation im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen und nicht nur die Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen , wie dies heute die Verordnung vorsieht (Art. 14a). Der Bund könnte so Finanzhilfen an von den Kantonen oder Gemeinden initiierte Projekte mit Innovationscharakter ausrichten.

Der Bundesrat beantragt für die Verlängerung des Impulsprogrammes, das heisst vom 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2015, einen Kostenrahmen in der Höhe von 140 Millionen Franken.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung

31 Allgemeine Auswertung und Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Eine überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sprach sich für die Verlängerung des Impulsprogramms aus. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Projekten mit Innovationscharakter fand ebenfalls breite Zustimmung.

Es folgen die wichtigsten Ergebnisse:

- Die grosse Mehrheit der Teilnehmer, darunter 24 Kantone, sprach sich für eine Verlängerung des Impulsprogramms aus. 8 Teilnehmer waren dagegen. 1 Befürworter und 6 Gegner der Verlängerung unterstrichen, dass die familienergänzende Kinderbetreuung nicht Sache des Bundes, sondern der Kantone und Gemeinden sei.

- 2 Teilnehmer schlagen vor, das Impulsprogramm um mehr als 4 Jahre zu verlängern. 1 Teilnehmer findet eine kürzere Zeitdauer angemessen. 4 Teilnehmer plädieren explizit für ein dauerhaftes Engagement des Bundes im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung und 4 für ein nachhaltiges Engagement bis das Gleichgewicht zwischen dem familienergänzenden Betreuungsangebot und der Nachfrage stimmt. 1 Teilnehmer findet, man solle die Situation nach der 4-jährigen Verlängerung überprüfen.

- Alle Befürworter der Verlängerung begrüssen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage

für eine finanzielle Beteiligung an Projekten mit Innovationscharakter oder sprechen sich

nicht ausdrücklich dagegen aus. 6 bedauern es indes, dass als Empfänger der Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter nur Kantone und Gemeinden vorgesehen sind, die ein solches Projekt initiieren. Sie finden, der Kreis der Berechtigten sollte auf juristische Personen des privaten Rechts bzw. Privatpersonen erweitert werden.

- Von den Befürwortern der Verlängerung begrüssen 38 Teilnehmer ausdrücklich den Kostenrahmen in der Höhe von 140 Millionen Franken bzw. beanstanden ihn nicht. 14 Befragte sprechen sich für einen höheren, 2 für einen tieferen Betrag aus.

- 8 verlangen eine Änderung des Gesetzes zur Lockerung der Voraussetzungen bezüglich

der langfristigen Finanzierung der Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung.

- 12 verlangen eine Verordnungsänderung im Hinblick auf die Anzahl Betreuungsplätze, die eine Einrichtung anbieten muss, oder auf Bestimmungen, die den Begriff wesentliche

Erhöhung des Angebots näher präzisieren, damit ein Anspruch auf Finanzhilfen des Bundes besteht.

32 Kommentare zu den einzelnen Bestimmungen

Nachfolgend zusammengefasst werden die Änderungsvorschläge und Kritiken zu den einzelnen Bestimmungen. Stillschweigende bzw. ausdrückliche Zustimmungen zur Vernehmlassungsvorlage werden grundsätzlich nicht erwähnt. Ebenfalls nicht aufgeführt sind rein formelle Änderungsvorschläge. Es sind einige sehr detaillierte Stellungnahmen eingegangen, die allerdings nur dann zitiert werden, wenn sie konkrete materielle Änderungen verlangen. Die 10 Teilnehmer, die nicht