Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 18 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Erläuternder Bericht für die Vernehmlassung zum Vorentwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
1. Gegenstand
1.1 Allgemeiner Hintergrund: notwendige Beteiligung der Behörden an der familienergänzenden Kinderbetreuung
Die familienergänzende Kinderbetreuung steht im Zentrum einer nachhaltigen Familienpolitik. Die Entwicklung der Gesellschaft und der Wandel der Familienstrukturen bewirken, dass immer mehr Frauen und Mütter auf dem Arbeitsmarkt tätig sind. 74,1% der Mütter in Paarhaushalten üben eine Erwerbstätigkeit aus, davon sind 13% Vollzeit erwerbstätig. Bei den alleinerziehenden Müttern arbeiten 90%, davon sind 26% Vollzeit erwerbstätig1. Tatsächlich ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Selbstverständlichkeit. Familien und vor allem Frauen sind mit vielen praktischen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie Kinder haben und weiterhin berufstätig bleiben wollen bzw. aus wirtschaftlichen Gründen dazu gezwungen sind.
Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung2 (Gesetz), das seit dem 1. Februar 2003 in Kraft ist, und die entsprechende Verordnung3 führten ein Impulsprogramm für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen ein. Nach über sechs Jahren hat sich die Lage in Bezug auf den Mangel an Betreuungsplätzen zwar teilweise verbessert, aber die Suche nach einer vertrauenswürdigen Betreuungseinrichtung oder -person kann auch heute noch ein Hindernislauf sein. Statistische Studien belegen, dass bei den Eltern tatsächlich ein Bedarf an Kinderbetreuung durch Fachleute (Krippen, Tagesschulen, Tagesfamilien, Hausangestellte) besteht und sie diese auch effektiv in Anspruch nehmen4.
Die familienergänzende Kinderbetreuung hat einen Nutzen, der weit über den Kreis der Familie hinausgeht. Die Wirtschaft braucht immer mehr qualifizierte Arbeitskräfte. Der (vollständige oder teilweise) Rückzug von gut ausgebildeten Personen aus dem Arbeitsmarkt bedeutet für die Allgemeinheit eine Verschwendung von Ressourcen. Ausserdem ist dieser Rückzug von den direkt betroffenen Personen nicht immer gewollt. Mehrere Studien und Erhebungen zeigen, dass viele nicht erwerbstätige Mütter gern arbeiten würden und dass jene, die bereits arbeiten, ihren
1Familien in der Schweiz. Statistischer Bericht 2008, Bundesamt für Statistik, Neuenburg, 2008, S. 67.
2SR 861
3Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, SR 861.1
4Familien in der Schweiz. Statistischer Bericht 2008, siehe oben, S. 71 ff.