Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/25: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 6 Seiten

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Abs. 3

Um Kantone und Gemeinden in ihren Entscheidungen nicht einzuschränken, verlangt der TI, dass die Bedingung, wonach Kantone und Gemeinden nur dann in den Genuss von Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter kommen, wenn sie die familienergänzende Betreuung im gleiche Masse wie im Vorjahr finanziell unterstützen, abgeschwächt wird.

Abs. 4

NE bedauert, dass die Finanzhilfen nur in der Startphase einer Einrichtung und nicht dauerhaft ausgerichtet werden. Gemäss Centre patronal* sollten die Finanzhilfen in jedem Fall auf zwei Jahre beschränkt werden.

Abschnitt 3 Verfahren

Art. 6 Gesuche um Finanzhilfen

Abs. 1

Keine Kommentare

Abs. 2

BL wünscht die erneute Prüfung der Frage, ob den Einrichtungen nicht auch nach einer erfolgreichen Test- oder Projektphase Finanzhilfen gewährt werden können.

Abs. 3

Dieser Passus müsste gemäss Pro Familia vor dem Hintergrund des Entwurfs zur Totalrevision der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) geprüft werden. Gemäss Pro Familia sollten nur jene Tagesfamilien, die über eine Bewilligung verfügen, für die Finanzhilfen berücksichtigt werden.

Abs. 4

BS verlangt, dass nicht nur neue, sondern auch laufende Projekte unterstützt werden können.

Art.6a Gewährung von Finanzhilfen Abs. 1

Keine Kommentare

Abs. 2

VD möchte, dass die zuständige kantonale Behörde über ein Beitragsgesuch befinden kann, bevor dieses ans BSV gerichtet wird. Für BS ist die rasche Bearbeitung der Finanzgesuche unerlässlich.

Art. 10 Referendum, Geltungsdauer und Inkrafttreten Abs. 4

ZH betont, dass das Impulsprogramm nur für eine beschränkte Dauer konzipiert worden sei und dass deshalb eine Verlängerung auf weitere vier Jahre zu beschränken sei. Auch für die FDP ist eine Verlängerung auf vier Jahre zu beschränken. Das Centre patronal* ist gegen ein zeitlich unbegrenztes Engagement des Bundes.

Die CVP schlägt vor, die Situation nach Ablauf der vierjährigen Verlängerung neu zu prüfen und dann zu entscheiden, ob eine erneute Verlängerung nötig sei. SZ und die Grünen plädieren für eine Verlängerung von sechs Jahren.

Die SP, die EKKF, Alliance F, FPS* wollen, dass sich der Bund solange engagiert, bis Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht sind. Die Kantone NE und ZG, Travail.Suisse und der Verband Bildung+Betreuung wollen ein nachhaltiges Engagement des Bundes bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Netzwerk Kinderbetreuung* verlangt, dass der Bund auch nach 2015 die Möglichkeit hat, die Innovation im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zu fördern.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt eine Verlängerung des Impulsprogrammes, jedoch nur für die Dauer von zwei Jahren.

Die Kantone AI und AR, SVP, EDU, economiesuisse, der SGV, GastroSuisse*, GeCoBi* lehnen

jegliche Verlängerung des Gesetzes ab.

33 Weitere Anmerkungen