Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes Übersicht2
Inhaltsverzeichnis4
1 Grundzüge der Vorlage6
1.1 Ausgangslage6
1.1.1 Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz6
1.1.2 Kinder- und Jugendförderung im Rahmen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen7
1.1.2.1 Private Trägerschaften und ihre Tätigkeitsfelder7
1.1.2.2 Öffentliche Trägerschaften und ihre Tätigkeitsfelder9
1.1.3 Herausforderungen an die Kinder- und Jugendförderung10
1.1.3.1 Gesellschaftlicher Wandel und wirtschaftliche Entwicklung10
1.1.3.2 Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen11
1.1.4 Die geltenden Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendförderung des Bundes11
1.1.5 Der Revisionsbedarf des JFG12
1.1.5.1 Parlamentarische Vorstösse12
1.1.5.2 Bericht des Bundesrats „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“14
1.1.5.3 Die Mängel des JFG15
1.1.6 Die Kinder- und Jugendförderung im internationalen Vergleich16
1.1.6.1 Bestrebungen des Europarats, der EU und der UNO16
1.1.6.2 Kinder- und Jugendförderung in Nachbarstaaten17
1.2 Vorgehen bei der Erarbeitung des Vorentwurfs19
1.3 Die wichtigsten Ziele und Elemente der Totalrevision20
1.3.1 Grundsätzliches20
1.3.2 Verstärkung des integrativen und präventiven Potenzials der Kinder- und Jugendförderung durch den Bund20
1.3.3 Verstärkte inhaltliche Steuerung der Finanzhilfen des Bundes20
1.3.4 Erweiterung der Zielgruppe auf Kinder im Kindergartenalter21
1.3.5 Gesetzliche Verankerung der Unterstützung und Förderung der Eidgenössischen Jugendsession21
1.3.6 Unterstützung der Kantone beim Aufbau und der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik sowie Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit mit den Kantonen und den in der Kinder- und Jugendpolitik tätigen Fachpersonen22
1.3.7 Ergänzende Rolle des Bundes gegenüber Kantonen, Gemeinden und privater Initiative23
1.3.8 Verstärkte Koordination auf Bundesebene24
2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln24
2.1 Titel24
2.2 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen25
2.3 2. Abschnitt: Gewährung von Finanzhilfen an private Trägerschaften28
2.4 3. Abschnitt: Gewährung von Finanzhilfen an Gemeinden32
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