Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes
1.1.2 Kinder- und Jugendförderung im Rahmen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Förderung der Entwicklung und Autonomie von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Element der Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinne. In Anlehnung an Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe g BV kann Kinder- und Jugendförderung als eine Förderung des Heranwachsens von Kindern und Jugendlichen mit schrittweisem Einüben von Selbständigkeit, Autonomie und sozialer Verantwortung und die Unterstützung der sozialen, kulturellen und politischen Integration von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Dabei kommt dem Zusammenspiel von Betreuung, Erziehung, Bildung in familiären, extra-familiären, schulischen und ausserschulischen Bezügen sowie ihrer wechselseitigen Bedingtheit grosse Bedeutung zu.
In Abgrenzung zu dieser Kinder- und Jugendförderung im weiteren Sinne umfasst die Kinder- und Jugendförderung im engeren Sinne alle Formen der Unterstützung von Angeboten, Diensten, Einrichtungen und Trägern der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit den oben genannten Zielsetzungen. Wichtigste Akteure sind dabei die Jugendverbände und -organisationen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie entsprechend der föderalen Ausgestaltung der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik öffentliche Stellen auf kantonaler und kommunaler Ebene. Mit dem Ziel, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb derer sich Kinder und Jugendliche entfalten können, grenzt sich die Kinder- und Jugendförderung im engeren Sinne auch von der öffentlichen Politik des Kinder- und Jugendschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe ab, welche auf Schutzmassnahmen und die Lösung konkreter Probleme von Gefährdung oder Not abzielt.5
In der wichtigen Phase der jugendlichen Identitätsfindung und der teilweisen Ablösung vom Elternhaus, in die auch die Beendigung der regulären Schulzeit, der Beginn der Berufsausbildung und des Studiums fällt, haben Jugendorganisationen und Freizeitgruppen, Sportvereine sowie kirchliche Jugendgruppen seit jeher eine wichtige Rolle bei der Sozialisation der Jugendlichen gespielt. Diese ausserschulischen Betätigungs-, Bildungs- und Freizeiträume bieten einen organisatorischen Rahmen und geben den jungen Menschen die Chancen, sich in eigenständigen Projekten und Initiativen freiwillig und ihren Interessen entsprechend zu engagieren, ihre intellektuellen und emotionalen Fähigkeiten sowie ihre Kreativität zu entfalten, soziale Verantwortung zu übernehmen und Schlüsselkompetenzen, sogenannte Soft Skills (z.B. Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Unternehmungsgeist, Motivation) für die soziale und berufliche Integration zu erlernen. Die Zielgruppe der ausserschulischen Arbeit umfasst dabei über Jugendliche hinaus auch Kinder ab Kindergartenalter. Auch für dieses Alterssegment der jüngeren Schul- und Kindergartenkinder bilden die Angebote der ausserschulischen Arbeit einen günstigen und gesicherten Rahmen für die Entwicklung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen und die Förderung der Eigenständigkeit, Kreativität und Integration. Die ausserschulische Arbeit richtet sich folglich an Kinder ab Kindergartenalter und Jugendliche und junge Erwachsene von ca. 14 bis ca. 25 Jahren (vgl. Ziff. 1.3.4 und Art. 4).
Die Bedeutung ausserschulischer Angebote ist heute angesichts neuer Herausforderungen (vgl. Ziff. 1.1.3) womöglich noch grösser als früher. Über eine stärkere Professionalisierung und zum Teil auch Spezialisierung, z.B. in den Bereichen Sozialraumorientierung, Gesundheitsförderung und Schulsozialarbeit wird gerade die offene Kinder- und Jugendarbeit zunehmend zu einem wichtigen Partner für Gemeinden und Schulen. Dem Engagement der privaten Trägerschaften und dem konstruktiven Zusammenwirken von privaten und öffentlichen Stellen ist es denn auch zu verdanken, dass die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen heute gesellschaftlich stark verankert ist.
1.1.2.1 Private Trägerschaften und ihre Tätigkeitsfelder
Jugendverbände, Jugendorganisationen und Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit
In der Schweiz bestehen zahlreiche Organisationen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zu den ältesten gehören die grossen Jugendverbände. Die Pfadibewegung Schweiz mit über 40'000 Mitgliedern wurde vor über 100 Jahren gegründet. Jungwacht Blauring ist mit 31'000 Mitgliedern der grösste katholische Kinder- und Jugendverband der Schweiz. Der CEVI Schweiz mit
5 Vgl. Bericht des Bundesrats, a.a.O., S. 21. 7/44 erläuternder bericht ve_kinder- und jugendförderungsgesetz