Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)
einander abhängigen Lehre und Forschung. Das Kerngeschäft des Beratungsorgans solll nicht Evaluation sein. Die Namensänderung von SWTR auf SWR sei nicht gerechtfertigt. Es fehle der Auftrag für eine umfassende und periodische Review.
5.5 Weitere Spezialthemen
5.5.1 Overhead
Die 11 Stellungnahmen zu den Overheadbestimmungen in Artikel 8 und 22 der Vorlage sind ausnahmslos positiv und [1:] LU, VS, NE, JU, [5:] EDK, [7:] HUG stellen keine konkrete Änderungsanträge. [2:] SP, [4:] SGB, [5:] ETH-Rat, SNF und CRUS beantragen, dass auf die „kann“ Formulierung für den SNF bzw. für den SNF wie auch für die KTI verzichtet wird und dass analoge Overheadbestimmungen auch für die Ressortforschung in Artikel 15 eingeführt werden.
5.5.2 Zweckartikel und Grundsätze
Artikel 1 Zweck:
[1:] NW, ZG, VD, [4:] SGB, [6:] FFGS, [7:] SAGUF und HPG vermissen im Zweckartikel die langfristige Dimension der Nachhaltigkeit.
[5:] CRUS ist der Ansicht, dass es ein angemessenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Forschungsformen braucht, dies sollte in den Zweckartikel eingebaut werden.
Artikel 5 Grundsätze:
[1:] OW, NW, GL, AI, SG, VS, GE, [2:] SVP, SP, [3:] SAB, [4:] SGV, SGB, ETH-Rat, KFH, KHS, SNF, Akademien, COHEP, SASSA, FH Schweiz, [6:] SWISSMEM [7:] CP, SAGUF, HPG, fer-sr und econet schlagen diverse Ergänzungen und Streichungen der Grundsätze vor (siehe Anhang 3).
5.5.3 Gute wissenschaftliche Praxis und Sanktionen (Art. 10)
Zu dieser Bestimmung haben sich 9 Vernehmlassungsteilnehmer mit Änderungsanträgen geäussert. Artikel 10 Absatz 3: Für [1:] GE ist es wichtig, dass der Ermessensspielraum für die beteiligten Institutionen gross bleibt. Die [2:] Grünen begrüssen die neue gesetzliche Grundlage um die arbeitgebende Institution zu informieren. [5:] SUK möchte, dass auch die anderen Behörden, welche Bundesgelder vergeben, informiert werden könnten. Für [5:] CRUS und KHS sollten diese Bestimmungen auch für alle übrigen Forschungsorgane und die Ressortforschung gelten. Gemäss [2:] SP, [4:] SGB und [5:] SNF sollte die internationale Rechtshilfe im Falle von Verstössen berücksichtigt werden. Für [7:] fer-sr sollten wiederholte Verstösse zu einem Ausschluss einer weiteren Gesuchsstellung führen.
5.5.4 Beitragsberechtigung privater Forschungsinstitutionen
[2:] FDP schlägt vor, die Begrifflichkeit "nicht kommerzielle Einrichtungen" in einem separaten Artikel zu präzisieren. Damit soll auch auf Forschung spezialisierte Unternehmen ohne kommerzielle Ausrichtung die Möglichkeit geboten werden, staatliche Fördergelder zu erhalten.
[7:] GWFI ist der Meinung, dass alle Erbringer von Forschungs- und Innovationsleistungen bei der Vergabe von Fördergeldern gleich behandlet werden sollten; das Ziel wäre ein fairer Wettbewerb unter allen Anbietern. [7:] GWFI fordert deshalb, dass die Begriffe „nicht kommerziell“ und „nicht gewinnorientiert“ für Institutionen, die Beiträge für die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten erhalten können, aus dem Gesetz gestrichen werden.