Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)
d) Entscheidverfahren
[1:] ZH wünscht, dass SUK bzw. Hochschulrat als Koordinations- bzw. Entscheidgremium aufgenommen werden, wenn es um Beiträge von nationaler Bedeutung geht. [1:] BE möchte, dass in Absatz 6 auch der SNF angehört wird. Gemäss [1:] BS wird der Begriff "nationalen Bedeutung" nicht definiert; bei einer Definition ist den Kantonen ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen.
5.4 Akademien – SWTR
5.4.1 Akademien a) Allgemeine Bemerkungen
Insgesamt äussern sich nur 7 Vernehmlassungsteilnehmer mit Änderungsanträgen zu den Akademien. 6 davon betreffen Präzisierungs- und Ergänzungsanliegen. Nur [2:] SVP hat grundsätzliche kritische Vorbehalte und fordert die Überprüfung der Akademien als „Forschungsorgan“ im Sinne des Gesetzes.
b) Spezifische Anliegen und Vorbehalte
Laut [2:] SVP ist zu überprüfen, ob Akademien mit u.a. auch standespolitischen Aufgaben überhaupt im FIFG eingebunden werden sollten. [7:] HUG fragt, ob der Verbund der schweizerischen Akademien, als privatrechtlicher Verein, rechtens als übergeordnetes Forschungsorgan im Artikel 4 Abs. 2 Bst. a Ziff 2. aufgeführt werden soll. Gemäss [6:] SWISSMEM sollten die Akademien auf Aufgaben im Zusammenhang mit der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit verzichten und Absatz 4 sei (wenn möglich) zu streichen.
[2:] SP, [4:] SGB und [5:] SNF beantragen, dass den Akademien in Artikel 9 die komplementäre Kompetenz zur Förderung von Infrastrukturen übertragen werden sollte wie dem SNF (in Art. 8 Abs. 3 Bst. c).
Die [5:] Akademien beantragen im FIFG eine explizitere Grundlage als Forschungsförderungsinstitutionen des Bundes. Zudem möchten sie ihre Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene explizit verbinden (s. auch Anhang 3).
5.4.2 SWTR a) Allgemeine Bemerkungen
Insgesamt äussern sich 18 Vernehmlassungsteilnehmer zum SWTR und davon nur 13 mit Änderungsanträgen (insbesondere Namensanpassungen).
b) Spezifische Anliegen und Vorbehalte
[1:] JU und [5:] SUK halten die Existenz eines unabhängigen Beratungsorgans für essentiell und begrüssen die Verankerung des Wissenschaftsrates im FIFG. Für [1:] GE sollte der Bundesrat (weiterhin) die strategische Ausrichtung der Förderpolitik auch auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrats abstützen.
[1:] BS, SG beanstanden, dass die Vorlage zu wenig auf die offenen Fragen im Zusammenhang mit namentlich den Akademien und dem SWTR eingeht. [1:] NW und [5:] EDK stellen in Frage ob der SWTR im Kontext der künftigen Schweizerischen Hochschulkonferenz und ihrer engen Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz überhaupt noch erforderlich ist. Für [6:] SWISSMEM macht die Namensänderung des SWTR keinen Sinn. Allenfalls könnte die Bezeichnung Schweizerischer Wissenschafts- und Innovationsrat angemessen sein. [1:] GE, [6:] FFGS, [7:] WWF, SSES, SUB, Pro Velo, Fussgänger, equiterre und eartheffect möchten genauere Bestimmungen zur Wahl und Zusammensetzung des Wissenschaftsrats, der auch Interessensvertreter umfassen sollte. [2:] Grüne schlagen den Namen Wissenschafts- und Nachhaltigkeitsrat vor. Dieser Rat sollte auch Vertreterinnen und Vertretern aus Organisationen aus dem sozialen und Umweltbereich umfassen. [7:] SWTR selber betont, dass ein unabhängiges Beratungsorgan mit einem umfassenden Auftrag ein wichtiges Systemelement sei. Dessen Kompetenzbereich sollte nicht auf Gegenstände beschränkt sein, die im FIFG reglementiert sind, sondern auch den ganzen Hochschulbereich umfassen, bzw. die gegenseitig von