Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)
5.2 Innovationsförderung (Teilrevision KTI)
5.2.1 Allgemeine Bemerkungen
Zu den Bestimmungen der Innovationsförderung haben sich 55 Vernehmlassungsteilnehmer mit Änderungsanträgen geäussert:
[1:] LU, UR, OW, NW, ZG, SO, BS, BL, SG, TI, VD, NE, GE, BE, AR, VS, [2:] FDP, SP, SVP, Grüne, CVP, [3:] SSV, [4:] SBG, economiesuisse, ArbeitgeberV, [5:] ETH-Rat, KFH, KHS, SKPH, SASSA, FH Schweiz, CRUS, SNF, [6:] SWISSMEM, FFGS, STV, [7:] SWTR, WWF, SSES, HES-SO, SAGUF, HPG, fer-so, baslerappell, eco-net, SGSA, GWFI, Fussgänger, ProVelo, SUB, CP, HUG, HKBB, equiterre, eartheffect.
[1:] CVP, SP, [4:] SGB und [5:] SNF sind der Meinung, dass die Bestimmungen zur Innovationsförderung entschlackt werden können. Gemäss der Teilrevision des Forschungsgesetzes wurde die KTI als Behördenkommission positioniert. Für [2:] FDP, [4:] economiesuisse, ArbeitgeberV, [6:] SWISSMEM, [7:] SWTR, EFHK und HKBB darf sich aus dem Status der Behördenkommission kein Nachteil für die KTI, im Vergleich zum SNF, ergeben. [2:] SVP bekundet, wie bereits bei der Teilrevision, Mühe mit dem Eingriff der Verwaltung in wenige Teile der unternehmerischen Wirtschaft. Für [6:] SWISSMEM ist für die KTI mittelfristig derselbe Status anzustreben wie jener des SNF, die KTI brauche Gestaltungsspielraum und eine klare Abgrenzung der Kompetenzen zur Verwaltung.
Für [1:] FDP, [4:] economiesuisse, ArbeitgeberV und [7:] HKBB sind in der kürzlich erfolgten Teilrevision Anpassungen nötig um für die KTI gleiche Kompetenzen zu schaffen wie für den SNF.
Folgende Vernehmlassungsteilnehmer sind der Ansicht, dass SNF und KTI über gleiche Kompetenzen und Autonomie verfügen sollten: [1:] NW, ZG, [2:] FDP, CVP, SP, [4:] economiesuisse, Arbeitge-
berV, SGB [5:] ETH-Rat, CRUS, KFH, SNF, Akademien, [6:] SWISSMEM, STV, [7:] SWTR, EFHK, HKBB, CP, fer-sr.
5.2.2 Spezifische Anliegen
Abgesehen von den unter 4.1.2 dargelegten Anliegen sind aus übergeordneter Sicht die folgenden Anliegen speziell zu erwähnen:
- Zusammensetzung der Kommission ist zu erweitern: [1:] NW, SO, BS, AR, SG, TG, GE [2:] Grüne,
[5:] KHS, SASSA, FH Schweiz, [6:] FFGS, [7:] HPG, WWF, SSES, ProVelo, SGSA, SUB, SAGUF, fussgänger, equiterre, eartheffect.
- [2:] SP, [4:] economiesuisse, ArbeitgeberV, SGB [5:] SNF [6:] STV, [7:] HKBB und SWTR sind der Meinung, dass die KTI eine Kompetenz zur Erstellung ihrer Reglemente haben sollte, wie auch der SNF; die Rückforderung und Rückzahlung gemäss Artikel 34 und 35 sollte auch für die KTI gelten.
- Für [4:] economiesuisse, ArbeitgeberV, [5:] KFH, [6:] SWISSMEM, STV [7:] SWTR und HKBB sollte das Vorschlagsrecht für die Mitglieder der KTI beim Präsidium liegen.
5.3 Förderung von Institutionen nach Art. 16 FG (Art. 13)
5.3.1 Allgemeine Bemerkungen
Zu den Bestimmungen zu den Beiträgen an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung haben sich 21 Vernehmlassungsteilnehmer mit Änderungsanträgen geäussert. Das im Entwurf anvisierte Vorgehen wird grundsätzlich begrüsst, so hat beispielsweise [5:] EDK ein besonderes Interesse an diesem Artikel, der weitere Möglichkeiten zur Förderung von Anliegen der EDK ermöglicht. Wie unter 3.2.1 ausgeführt, sind jedoch zahlreiche Stellungnahmen verschiedener Vernehmlassungsteilnehmer der Auffassung, dass die vorgeschlagene Neuregelung zu einer deutlichen Verschärfung, bzw. Einschränkung der bisherigen Fördermöglichkeiten des Bundes führe. Die verschiedenen Änderungsanträge und Anträge zur Überprüfung konzentrieren sich auf unterschiedliche Aspekte, sowohl auf die