Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 5 Seiten
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Entwurf einer Totalrevision der Futtermittel- und der Futtermittelbuchverordnung
4.6 Einwand: Spedition von Losefutter bis zum Endkunde ist nur für den Hersteller möglich
Stellungnahme BLW: Die Formulierung wurde angepasst, damit nicht nur der Hersteller von Mischfutter, sondern auch dritte Transporteure Mischfuttermittel lose ab Herstellungsbetrieb bis zum Endkunden liefern können.
5 Weiteres Vorgehen
Die Schweizer Futtermittel-Gesetzgebung, wie wir sie heute kennen, ist bereits weitgehend kompatibel mit dem entsprechenden EU-Recht. Die einzige Ausnahme bildet die in der Schweiz nach wie vor geltende Bewilligungspflicht von Ausgangsstoffen für Futtermittel (Positivliste der Ausgangsstoffe). Das gibt uns die Zeit, den Entwurf gemäss den Anhörungsergebnissen nochmals im Detail zu überarbeiten bis zu seiner Inkraftsetzung im Laufe des Jahres 2011 oder gar Anfang 2012. So können allfällige Anpassungen des EU-Rechts im Anschluss an die Dioxin-Krise von Anfang 2011 mit berücksichtigt werden.