Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 5 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Entwurf einer Totalrevision der Futtermittel- und der Futtermittelbuchverordnung

1 Ausgangslage

Seit 10 Jahren lehnen sich die schweizerische Futtermittel- und Futtermittelbuchverordnung an die Rechtsbestimmungen in der EU an. Viele kleinere, unabhängige Änderungen in den letzten Jahren haben zu unübersichtlichen Verordnungen geführt. Dies und die substanzielle Neugliederung des europäischen Rechts, welches am 1. September 2010 in Kraft trat, wurden zum Anlass genommen, die Futtermittel- und Futtermittelbuchverordnung einer Totalrevision zu unterziehen. Diese bezweckt, das schweizerische Recht dem neusten technischen Fortschritt anzupassen, Entscheidprozesse zu vereinfachen und die Verordnungen übersichtlicher zu gestalten. Die Verordnungsentwürfe wurden in Anhörung der interessierten Kreise geschickt.

2 Interessierte Kreise

Die Anhörungsunterlagen wurden folgenden interessierten Kreisen per E-Mail zugestellt:

- FEFANA, c/o SGCI Chemie Pharma Schweiz, 8006 Zürich

- UFA AG, Biblis 1, 3360 Herzogenbuchsee

- Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten VSF, 3052 Zollikofen

- VHN, Verband für Heimtiernahrung, 3000 Bern

- Schweizerischer Bauernverband (SBV), 5201 Brugg AG

- Swissmilk, Schweizer Milchproduzenten SMP, 3000 Bern

- Suisseporcs, Schweizerischer Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband, 6204 Sempach

- Proviande, Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, 3001 Bern

- Gallosuisse, Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten, 8049 Zürich

- Kantonale Landwirtschaftsämter

- Konsumentenforum kf

- Konsumenten-Vereinigung Nordwestschweiz

- Stiftung für Konsumentenschutz

- Fédération romande des consommateurs FRC

- Amtliche Futtermittelkontrolle

Die Anhörungsunterlagen wurden während der Anhörung auf der Website des BLW aufgeschaltet.

3 Stellungnahmen

31 Stellungnahmen mit zustimmenden, aber auch kritischen Inhalten sind beim BLW eingegangen. Insbesondere die Abschaffung der Zulassungspflicht für die Futtermittelausgangsprodukte, welche zu einer administrativen Vereinfachung für die Hersteller und zur Abschaffung eines bestehenden Handelshemmnisses führen soll, stiess auf grosse Skepsis. Auch die Tatsache, dass Bestimmungen übernommen werden, deren Praxistauglichkeit in der Europäischen Union noch nicht bewiesen ist, hat zu Kritik geführt. Dennoch hat kein Anhörungsteilnehmer den Entwurf abgelehnt.