Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 5 Seiten
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Entwurf einer Totalrevision der Futtermittel- und der Futtermittelbuchverordnung
Tabelle: Ergebnisse Vernehmlassung
Handelsver- Landw. Orga- Kantone Konsu- Total ein-
bände nisationen menten gegangen
Unterstützung, 5 7 214
aber gegen Ab- (fenaco, UFA, (Gallosuisse, (SZ, JU)
schaffung der VSF, ALP, SBV, Swiss-
Positivliste swissgranum) Beef, SZZV,
SMP, SGPV,
Melior)
Unterstützung, 5 1 4 111
aber Anmerkun- (SGCI, FiBL, Suisseporcs (BE, GR, (FRC/
gen und/oder VSGF, VHN, OW, UR)
SKS/Kf)*
Korrekturen Heinz & Co)
Unterstützung 66
ohne (oder mit (AG, FR, GE,
geringfügigen) NE, TI, TG)
Anmerkungen
Total eingegan- 10 8 12 131
gen
* würde die Positivliste vorziehen, akzeptiert deren Abschaffung jedoch, wenn dies für die Angleichung notwendig ist und zusätzliche Überwachungsmassnahmen ergriffen werden.
Die Stellungnahmen waren konstruktiv und detailliert. Unklarheiten konnten behoben werden. Eine kontinuierliche Anpassung an das EU-Recht wurde im grossen Konsens als wichtig für die Wirtschaft beurteilt. Die Kompatibilität der schweizerischen Gesetzgebung mit der neuen EU-Verordnung
767/2009 wurde begrüsst, aber die EU-Textformulierungen stiessen auf Skepsis, da die Verständlichkeit öfters als schwieriger als in den heutigen Texten beurteilt wurde.
Der Zeitpunkt der Einführung dieser neuen Texte am 1. Januar 2010 wurde als zu eilig beurteilt, da noch verschiedene Aspekte der EU-Gesetzgebung nicht genug bekannt sind und etwas mehr Erfahrung bedürften.
4 Einladung der interessierten Kreise und Stellungnahmen des BLW zu den wichtigsten Einwänden
Alle für die Anhörung angeschriebenen Parteien wurden am 9. Februar 2011 zu einer Präsentation der Ergebnisse ins BLW eingeladen. 18 Personen sind der Einladung gefolgt. Die Präsentation verlief folgendermassen:
Präsentation der wichtigsten Anmerkungen zu den Anhörungsergebnissen:
• 31 Stellungnahmen eingetroffen, mehrheitlich konstruktiv und detailliert
• offensichtliche Unklarheiten, Sprachmängel, falsche und fehlende Verweise usw. wurden erkannt und korrigiert
• juristische und sprachliche Detailaspekte werden während der zweiten Ämterkonsultation von den zuständigen Stellen überprüft und korrigiert
• Projekt wurde breit begrüsst
• eine kontinuierliche Anpassung an das EU-Recht erleichtert den Handel
• CH-EU-Kompatibilität mit der neuen EU-Verordnung 767/2009 muss gewährleistet sein
• Zeitpunkt der Inkraftsetzung ist umstritten
Die wichtigsten Einwände wurden vom BLW folgendermassen kommentiert: