Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 5 Seiten
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Entwurf einer Totalrevision der Futtermittel- und der Futtermittelbuchverordnung
4.1 Einwand: Nicht einverstanden mit der Abschaffung der Positivliste der Ausgangsstoffe
Stellungnahme BLW: Hintergrund des Vorschlags ist das THG (Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse). Mit der Änderung des THG vom 12. Juni 2009 wurde die Abschaffung der Positivliste beschlossen. Eine Weiterführung aufgrund von Sicherheitsaspekten wurde vom Bundesrat infolge unzureichender Argumente verworfen.
Die Argumente für die Abschaffung der Positivliste sind:
Eine abschliessende Vollständigkeit kann nicht erzielt werden
Die Probleme basieren auf unerwünschten Kontaminationen während der Herstellung, Lagerung und Beförderung von Futtermittel – eine Positivliste kann das nicht verhindern
Die Positivliste bietet keine Garantie für Sicherheit und verzögert die Einführung von Innovationen
Folgende, sicherheitsrelevante Aspekte sind im Projekt integriert:
Selbstkontrolle und Selbstverantwortung der Betriebe
Konsequente Anwendung von HACCP
Risikobasierte Kontrollen und konsequentes Handeln bei Verstössen
Weiteres Vorgehen in Bezug auf die Einzelfuttermittel:
Eine Liste der meistverwendeten Futtermittel (Katalog) ist geplant. Diese bezweckt prioritär eine einheitliche und korrekte Etikettierung der Einzelfuttermittel.
Neue Einzelfuttermittel, die nicht im Katalog beschrieben sind, müssen gemeldet werden. Die Form der Publikation dieser Meldungen ist noch nicht definitiv definiert. Eine mögliche schweizerische Lösung wurde den Anwesenden präsentiert.
4.2 Einwand: Die Branche wünscht eine schweizerische Formulierung der Gesetzestexte und nicht
eine Formulierung mittels Verweisen auf die EU-Gesetzgebung.
Stellungnahme BLW: Zwölf Anhänge der Futtermittelbuchverordnung, die im Projekt als Verweise formuliert waren, werden nach der Anhörung in Form von vollständigen schweizerischen Texten geschrieben sein.
Drei Anhänge werden, aus praktischen Gründen, in der Form von Verweisen formuliert bleiben. Es handelt sich um Anhang 3 (Diät-Futtermittel) und 10 (unerwünschte Stoffe), die schon heute in dieser Form sind, sowie Anhang 9, der die Normen für die Musterziehung und die Analysemethoden für die Futtermittelkontrolle behandelt.
Das EU-Recht, auf welches in den Verordnungsanhängen verwiesen wird, kann wie bisher vollständig auf der ALP-Internetseite eingesehen werden.
4.3 Einwand: Der Entwurf verweist auf EU-Bestimmungen, die noch nicht alle definitiv bekannt sind.
Stellungnahme BLW: Als der Entwurf in die Vernehmlassung geschickt wurde, waren gewisse Punkte des EU-Rechts noch nicht definitiv geregelt. Mit der Veröffentlichung der ersten Fassung des Katalogs der Einzelfuttermittel im März 2010 und der Liste der Toleranzen bei der amtlichen Untersuchung von Futtermitteln im Oktober 2010 ist das EU-Recht nun vollumfänglich bekannt.
4.4 Einwand: Die wortwörtliche Übernahme der EU-Rechtstexte schadet der Lesbarkeit der Verord-
nungen. Die Texte sollen nach den Regeln des Schweizer Rechts formuliert werden.
Stellungnahme BLW: Ziel des Projektes ist es, die EU-Texte überall dort in die Schweizer Verordnungen zu integrieren, wo dies möglich ist. So wird die Bestimmung der Gleichwertigkeit vereinfacht. Die strittigen Formulierungen werden überprüft und bei Bedarf angepasst.
4.5 Einwand: Möglichkeit zur Differenzierung Zusatzstoffe und Einzelfuttermittel zu wenig klar
Stellungnahme BLW: Dieses Thema wurde letztes Jahr in Europa behandelt. Eine Empfehlung zur Differenzierung zwischen Einzelfuttermitteln und Futtermittelzusatzstoffen wurde erarbeitet und Ende 2010 publiziert. Diese wird auch in der Schweiz verwendet. Somit ist diese Differenzierung heute besser in den Griff zu bekommen.