Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/4: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Bedingter Rückzug von Volksinitiativen) · 4 Seiten
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Die befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmer sehen in der vorgeschlagenen Lösung einen Gewinn für alle Beteiligten, d.h., für das Initiativkomitee, für das Parlament und für die Stimmberechtigten. Es wird argumentiert, das vorsorgliche Festhalten an einer Volksinitiative könne vermieden werden, ohne dass andererseits gegnerische Kreise zum vorsorglichen Ergreifen eines Referendums genötigt würden.
Folgende Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich gegen die Vorlage aus:
Kantonsregierungen:
SZ, BS, AR, AI, NE, JU
Parteien:
FDP, SVP
Verbände:
Economiesuisse, Centre Patronal, Fédération des Entreprises Romandes
Gegen die Vorlage wird ins Feld geführt, dass nicht unter grossem zeitlichem Druck
einzelfallbezogene Gesetzgebung gemacht werden sollte. Die Vorlage sei zu stark auf die Volksinitiative “Lebendiges Wasser” fokussiert (AI, NE, JU, FDP, economiesuisse,
Fédération des Entreprises Romandes).
Es wird zudem argumentiert, dass sich die Frage auch bei direkten Gegenentwürfen stellen würde, da auch hier die Initianten nicht zum voraus wissen könnten, ob der Gegenentwurf in der Volksabstimmung erfolgreich sein würde (AI, NE, Fédération des Entreprises
Romandes).
Im Weiteren wird hervorgehoben, dass die Volksrechte möglichst transparent und einfach geregelt werden müssten. Auf unnötige Verkomplizierungen sollte verzichtet werden (SZ, AR, NE, FDP, SVP, economiesuisse, Centre Patronal).
Der Kanton Neuenburg stört sich auch daran, dass im Bericht zum Vorentwurf die
mangelnde Risikobereitschaft der politischen Akteure hervorgehoben würde. Ein
Referendum stelle kein Riskio dar, sondern ein demokratisches Recht. Auch die FDP betont, dass die Initianten die Verantwortung für ihre Initiative tragen und deshalb die Chancen und Risiken eines Rückzuges selber abschätzen sollten.
Einige Vernehmlassungsteilnehmer zweifeln zudem, ob im Falle eines Scheiterns eines indirekten Gegenvorschlages in der Volksabstimmung die Volksinitiative überhaupt eine Chance hat (SZ, SVP).
Der Kanton Basel-Stadt ist der Ansicht, dass sich das Problem nicht stellen würde, wenn die Bundesversammlung indirekte Gegenvorschläge umgehend publizieren und somit dem Referendum unterstellen würde. Das Risiko, dass nachfolgend eine Volksinitiative in der Volksabstimmung angenommen würde, welche dem Gegenvorschlag die
Verfassungsgrundlage entziehe, sei minim.