Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/40: Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zuständigkeitsgesetz, ZUG) · 8 Seiten
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1 Zusammenfassung
Für die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons gegenüber einem Sozialhilfe leistenden Kanton gemäss Zuständigkeitsgesetz1 sprechen sich 21 Kantone, 4 Parteien und 5 Organisationen aus.
5 Kantone, 2 Parteien und 2 Organisationen lehnen die Abschaffung der Rückerstattungspflicht ab oder sind damit nur einverstanden, wenn eine Kompensation vorgesehen wird.
Als Kompensation wird von einigen Vernehmlassern die NFA bzw. die Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) vorgeschlagen.
Zur Übergangsfrist äussern sich nur wenige Vernehmlasser. Die Mehrheit begrüsst die Frist von vier Jahren, vereinzelt wird sie als zu lang bezeichnet.
2 Gegenstand der Vernehmlassung
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat am 14. November 2011 einen Vorentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes angenommen, den sie in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 08.473 Stähelin „Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons“ ausgearbeitet hat.
Mit der Revision soll die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons ersatzlos aufgehoben werden; der Heimatkanton soll nichts mehr an die Sozialhilfeleistungen für seine Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, die in einem anderen Kanton wohnen. Damit sich die Kantone auf das neue Regime einstellen können, sieht der Entwurf eine Übergangsfrist von vier Jahren vor. Mit der Revision sollen insbesondere die Artikel 8 und 14 Absatz 2 sowie 15-17 ZUG aufgehoben werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet verfügbar unter http://www.parlament.ch Dokumentation Vernehmlassungen.
3 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das Bundesamt für Justiz hat auf Ersuchen der SGK-SR bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachorganisationen der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft eine Vernehmlassung durchgeführt.
Die Vernehmlassung wurde am 2. Dezember 2011 eröffnet und dauerte bis am 16. März 2012.
Stellung genommen haben alle 26 Kantone sowie 6 politische Parteien und 7 Organisationen. Der Anhang enthält eine Liste dieser Vernehmlasser.
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der Schweizerische Arbeitgeberverband und die CSP Schweiz.
1Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG