Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/40: Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zuständigkeitsgesetz, ZUG) · 8 Seiten
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− Der Heimatkanton hat keinen Einfluss auf die Sozialhilfekosten (und damit auf die
Rückerstattungskosten) im Wohnsitzkanton: BE
− Die urbanen Zentren profitieren vom Zuzug von Arbeitskräften und sind in der Lage, die
Sozialkosten zu tragen: SAB
− Periodische Anpassung des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) genügt: GR − Heutiges System führt zu Sozialtourismus: AI
− Ausdrücklich keine Kompensation fordern: GR, GL, UR (3)
− Verzicht auf eine Kompensation über NFA, Fallpauschale, Übergangspauschale oder
Ersatzpflicht des früheren Wohnkantons ist richtig: BE, GL, GR (3); SAB, SGV
Bedenken der Befürworter:
− Kompensation über die NFA ist wichtig und soll vertieft geprüft werden: TI
− Alternative Kompensationsmöglichkeiten für soziodemographische Lasten sollten vertieft
geprüft werden; die Existenzsicherung ist insgesamt eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen; Koordinationsbedarf: SG
− Es soll eine Kompensation gesucht werden, welche die Zusatzbelastung ausgleicht, die
primär städtische Kantone betrifft: sgv
− Die zusätzliche Belastung der Zentren erfüllt mit Sorge und muss beobachtet werden: LU − Die Änderung kann zu vermehrten Zuständigkeitskonflikten führen: SH
− Kantone, die durch den Systemwechsel finanziell mehr belastet werden, könnten sich
veranlasst sehen, ihre Sozialhilfepraxis zu überprüfen: CP
Folgende Vernehmlasser lehnen die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons bzw. die Streichung von Artikel 14 Absatz 2 und Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG; SR 851.1) ab oder heissen sie nur gut, wenn eine Kompensation vorgesehen wird: BS, GE, NE, VD, ZH (5); GPS, SP; FER, SSV
Argumente:
− Wird die Rückerstattungspflicht abgeschafft, ist eine Kompensation über die NFA bzw.
über eine Aufstockung des sozio-demografischen Lastenausgleichs (SLA) zwingend nötig: BS, GE, VD, ZH, (4)
− Die finanzielle Mehrbelastung der Kantone BS, BL, GE, NE, SH, SO, VD und ZG wäre
ohne Kompensation hoch: SP
− Die Rückerstattungspflicht hat eine wichtige Lastenausgleichsfunktion: BS
− Ersatzlose Streichung der Rückerstattungspflicht schafft ungerechtfertigtes
Ungleichgewicht; deshalb wird eine Kompensation über die Aufstockung des soziodemographischen Lastenausgleichs (SLA) zur adäquaten Abgeltung der Zentrumslasten gefordert: GPS
− Rückerstattungspflicht trägt zum Ausgleich der Zentrumslasten der Städte bei (einzelne
Städte erhalten jährlich über 4 Mio. Franken Rückerstattung): SSV
− Rückerstattungen übersteigen den administrativen Aufwand: BS
− Administrative Erleichterung kompensiert Rückerstattungen (für GE: 1,5 Mio. Franken)
keineswegs: FER