Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/40: Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Zuständigkeitsgesetz, ZUG) · 8 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

− Der Heimatkanton hat keinen Einfluss auf die Sozialhilfekosten (und damit auf die

Rückerstattungskosten) im Wohnsitzkanton: BE

− Die urbanen Zentren profitieren vom Zuzug von Arbeitskräften und sind in der Lage, die

Sozialkosten zu tragen: SAB

− Periodische Anpassung des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) genügt: GR − Heutiges System führt zu Sozialtourismus: AI

− Ausdrücklich keine Kompensation fordern: GR, GL, UR (3)

− Verzicht auf eine Kompensation über NFA, Fallpauschale, Übergangspauschale oder

Ersatzpflicht des früheren Wohnkantons ist richtig: BE, GL, GR (3); SAB, SGV

Bedenken der Befürworter:

− Kompensation über die NFA ist wichtig und soll vertieft geprüft werden: TI

− Alternative Kompensationsmöglichkeiten für soziodemographische Lasten sollten vertieft

geprüft werden; die Existenzsicherung ist insgesamt eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen; Koordinationsbedarf: SG

− Es soll eine Kompensation gesucht werden, welche die Zusatzbelastung ausgleicht, die

primär städtische Kantone betrifft: sgv

− Die zusätzliche Belastung der Zentren erfüllt mit Sorge und muss beobachtet werden: LU − Die Änderung kann zu vermehrten Zuständigkeitskonflikten führen: SH

− Kantone, die durch den Systemwechsel finanziell mehr belastet werden, könnten sich

veranlasst sehen, ihre Sozialhilfepraxis zu überprüfen: CP

Folgende Vernehmlasser lehnen die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons bzw. die Streichung von Artikel 14 Absatz 2 und Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG; SR 851.1) ab oder heissen sie nur gut, wenn eine Kompensation vorgesehen wird: BS, GE, NE, VD, ZH (5); GPS, SP; FER, SSV

Argumente:

− Wird die Rückerstattungspflicht abgeschafft, ist eine Kompensation über die NFA bzw.

über eine Aufstockung des sozio-demografischen Lastenausgleichs (SLA) zwingend nötig: BS, GE, VD, ZH, (4)

− Die finanzielle Mehrbelastung der Kantone BS, BL, GE, NE, SH, SO, VD und ZG wäre

ohne Kompensation hoch: SP

− Die Rückerstattungspflicht hat eine wichtige Lastenausgleichsfunktion: BS

− Ersatzlose Streichung der Rückerstattungspflicht schafft ungerechtfertigtes

Ungleichgewicht; deshalb wird eine Kompensation über die Aufstockung des soziodemographischen Lastenausgleichs (SLA) zur adäquaten Abgeltung der Zentrumslasten gefordert: GPS

− Rückerstattungspflicht trägt zum Ausgleich der Zentrumslasten der Städte bei (einzelne

Städte erhalten jährlich über 4 Mio. Franken Rückerstattung): SSV

− Rückerstattungen übersteigen den administrativen Aufwand: BS

− Administrative Erleichterung kompensiert Rückerstattungen (für GE: 1,5 Mio. Franken)

keineswegs: FER