Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/67: Änderung der Agrareinfuhrverordnung, AEV · 5 Seiten
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Nr. Stellungnahme von zu Vorschläge, Kritik berücksichtigt Kurze Begründung der nicht Artikel (in Stichworten) (ja, nein oder berücksichtigten Vorschläge teilweise)
3 SL 21d grundsätzliche Unterstützung, jedoch da- nein eidg. Feiertag = 1. August; Problematik
nach Ablehnung der Regelung, da EDV- stellt sich jedoch v.a. bei Jahresbeginn technisch lösbar und Akzeptanz bei intern. und an Wochenenden.
Vertragspartnern bezweifelt => Regelung
Wichtig ist jedoch eine gute Informatiauf eidg. Feiertag beschränken. Breit in-
formieren! on, v.a. via EZV-Homepage an Speditionsfirmen.
Freihandelsverordnung 2 Art. 1a Abs. 3 und Freihandelsverordnung 1 Art. 2 Abs. 3 (Änderung bish. Rechts)
keine spez. Kommentare
Anhang 4, Ziffer 5: Marktordnung Eier und Eiprodukte (Temporäre Erhöhung Teilzollkontingente TZK Konsum- und Verarbeitungseier um je 1000 Tonnen)
Vereinigung der Schweizer Eierpro- entsprechend Eiermarktlage 2009 einver- ja
duzenten – GalloSuisse standen mit temporären Erhöhung.
Für eine zukünftige, längerfristige Rege-
lung ist vorgängig die Entwicklung CH-
Produktion zu beobachten.
Lüchinger + Schmid AG Zustimmung zur Erhöhung ja
Stiftung für Konsumentenschutz verlangt, dass Eier nicht aus Käfighaltung teilweise Konsumeier müssen bereits nach LDV (SKS) stammen dürfen mit „aus in der Schweiz nicht zugelas-
sener Käfighaltung“ deklariert werden. Daher Einschränkung nur für Verarbeitungseier analog Vorjahr aufnehmen.
4/5 Aktenzeichen/Referenz: gol / 2009-07-13/223