Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 7 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

que fédérale de Lausanne, Schweizerische Vereinigung beratender Ingenieurunternehmungen, Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen, Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, Réseau future, die Spitäler der Schweiz, l'association du corps intermédiaire de l'EPFL, ETH-Rat, Swiss Engineering, Schweizerische Universitätskonferenz, Schweizerische Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen, Dachverband Absolventinnen und Absolventen Fachhochschulen, Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz, Centre Patronal, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Verband der Schweizer Studierendenschaften, ETH Zürich, Schweizerisches Forum für Migrationstudien, hotelleriesuisse, Kommission der Schweizer Bischofskonferenz für Migration

Die befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmer sehen in der vorgeschlagenen Lösung einen Gewinn. Die heutige Regelung laufe den Interessen der Wirtschaft zuwider. Die Schweiz sei auf gut ausgebildete, hoch qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Die Zulassung zu einem Hochschulstudium und die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt solle so ausgestaltet werden, dass die Schweiz auch langfristig ihren Spitzenplatz unter den führenden Bildungs- und Wirtschaftsstandorten behaupten kann. Weil sich der internationale Wettbewerb um die besten Leute verstärke, und da die Schweiz für ausländische Studierende viel Geld ausgebe, sollen sie nach Abschluss der Ausbildung im Land bleiben können.

Kritisiert wird teilweise, dass den Interessen der Herkunftsländer der Studierenden zu wenig Rechnung getragen werde (brain drain). Zudem solle anlässlich einer weiteren Revision des AuG die Einführung eines Systems der zirkulären Migration geprüft werden. Von den befürwortenden Vernehmlassern wird teilweise auch ausgeführt, dass die neuen Gesetzesbestimmungen keine materielle Änderungen bringen. Teilweise wird geäussert, dass die Vorlage zu wenig weit gehe und eine Ausweitung des Vorschlags auf den gesamten Bildungsbereich diskutiert werden müsse. Es wird zudem gefordert, dass die unterschiedliche Praxis in den Kantonen harmonisiert werden müsse.

Geprüft werden müsse, ob der erleichterte Arbeitsmarktzugang von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss (sowie Personen, die im Rahmen des GATS zugelassen würden), konsequenterweise künftig auch von der Kontingentierung befreit werden sollen (ZG, teilweise ZH).

Von mehreren befürwortenden Vernehmlassern wird ausdrücklich kritisiert, dass die gewollte Lockerung sämtliche Aus- und Weiterbildungen betrifft. Mit der gewählten Formulierung seien auch Absolventen von kurzen Weiterbildungen und Sprachkursen betroffen. Eine derart weitgehende Lockerung erscheine fraglich, zumal bei kurzen Weiterbildungen eher ein Missbrauchspotenzial in Bezug auf Aufenthaltsrechte erwartet werden könne.

Die SP schlägt vor, generell auf das Erfordernis des hohen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesses zu verzichten. Es bestehe ansonsten die Gefahr, dass Studentinnen und Studenten bestimmter Studienrichtungen diskriminiert würden. Die CVP schlägt für Studierende ausserhalb der

EU/EFTA Staaten die Einführung einer kontingentierten „green card“ vor. Die FDP stimmt dem Entwurf zu, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sie in Ergänzung zur vorgeschlagenen Regelung an ihrer Motion (08.3376) festhält. Danach sollen Hochschulabsolventen zum Zwecke der Stellensuche eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, die sechs Monate über den Hochschulabschluss hinaus reicht. Die Grünen unterstützen den vorgeschlagenen Entwurf.