Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 71 Seiten

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Weiteres: Eine gesetzliche Verankerung der unbeschränkten Staatsgarantie erfolgt nur dann, wenn der Einlageschutzfonds überfordert wäre. Sparkassen und Genossenschaftsbanken unterstützen sich bei Bedarf gegenseitig.

F alle Arten 70 000 Euro gene- Finanzierung: Vorschüssige Finanvon Einlagen, rell, zierung des staatlich angeordneten Wertpapiere, 90 000 Euro für (bisher freiwilligen) Einlagenschutz-

Lebensversi- Rentenvorsorge; fonds (Fonds de Garantie des cherungen, die Auszahlungs- Dépôts) durch die vom CECEI Pensionsvor- frist beträgt 2 bis zugelassenen Finanzinstitute; private sorgegelder, max. 8 Monate, für Alimentierung. Wenn dessen Reser-

Rentenvor- Wertschriften 3 bis ven aufgebraucht sind, wird der sorge max. 6 Monate; für Umfang der benötigten Mittel durch

2010 ist eine die Bankenkommission bemessen Anpassung an die und ex post durch Banken finanziert. Richtlinie Politische Verpflichtung der Mit-2009/14/EG vorge- telaufnahme bei der Zentralbank.

sehen Prämie: Risikogewichtete Prämie; Möglichkeit einer Regierungsanordnung für zusätzliche Sondereinschüsse durch Banken.

Fondsvolumen: Gegenwärtig rund 1,8 Mrd. Euro. Kein konkretes Zielvolumen. Im Schadenfall weitergehende Mittelaufnahme in praktisch unbeschränktem Ausmass.

GB alle Arten seit 30.06.2009 der Finanzierung: Nachschüssige Finanvon Einlagen höhere Betrag von zierung im Schadenfall. Deckung aus

50'000 £ oder dem öffentlich-rechtlichen (obligato-50'000 Euro (Um- rischen) Financial Services Compenrechnungskurs am sation Scheme (FSCS), das vom

Tag des Eintritts Privatsektor alimentiert wird. Beider Zahlungsunfä- tragschlüssel der Banken proportiohigkeit); Auszah- nal zu Marktanteil der geschützten lungsfrist derzeit 9 Einlagen. Im Schadenfall kann das Monate, 20 Ar- FSCS den benötigten Betrag beim beitstage ab UK Treasury vorschiessen lassen. 31.12.2010 ent- Die Banken haben darauf einen Zins sprechend EU- zu bezahlen.

Richtlinie

2009/14/EG; die Geplanter Systemwechsel: Die Regierung befür- Regierung plant, ab 2012 ein vorwortet eine Kür- schüssiges System einzuführen. Die