Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 71 Seiten

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Anhang

Garantien in ausgewählten Ländern (Stand April 2009)

Maximalbetrag

Garantie für System

p.P. und Konto

AUS alle Arten 1 Mio. austr. Finanzierung: Nachschüssige Finanvon Einlagen Dollar, Möglich- zierung im Schadenfall (gemäss dem

keit für Banken, „Australian Government Guarantee gegen Prämie Scheme for Large Deposits and unbeschränkte Wholesale Funding“ das durch die Sicherung anzubie- „Australian Prudential Regulation ten. Authority“ verwaltet wird). Deckung durch den Staat, der dadurch zu einem konkursberechtigten Gläubiger wird. Die Staatsgarantie bis zu 1 Mio. austr. Dollar ist bis zum 12. Oktober 2011 befristet..

D Private Das nach EU- Finanzierung: Vorschüssige Finan-Spareinlagen, Recht revidierte zierung eines öffentlich-rechtlichen, Kontokorren- Einlagensiche- bisher freiwilligen Einlageschutzte und Sicht- rungs- und Anle- fonds, gem. einer durch das Bun- und Termin- gerentschädi- desministerium der Finanzen zu guthaben; gungsgesetz erlassenden Verordnung zukünftig Firmenkonten (EAEG) hat den durch Beiträge und Sonderzahlungen sind ausge- Entschädigungsan- der der Entschädigungseinrichtung schlossen spruch erhöht auf zugeordneten Institute; private

den Gegenwert von Alimentierung.

50 000 Euro (ab Prämie: 0.008 % p.a. der Bilanzposi-31.12.2010 von tion "Verbindlichkeiten gegenüber 100 000 Euro) für Kunden" unabhängig vom Bankenra-Einlagen und 90 % ting (risikogewichtete Prämie in

von Verbindlich- politischer Diskussion); neu eintrekeiten aus Wertpa- tende Institute entrichten Einmal-

piergeschäften bis prämie von 0.05 % auf den Verbindzu 20 000 Euro. lichkeiten.

Die Auszahlungs-

frist wurde auf Fondsvolumen: Gegenwärtig rund

i. d. R. 20 Tage, 4,5 Mrd. Euro, wird nicht publiziert; max. 30 Tage Untergrenze ist das "Doppelte der verkürzt. Es be- Summe der jeweils zuletzt geleistesteht eine politi- ten Jahresbeiträge"; bei Unterschrei-

sche Verpflichtung ten dieser Grenze Finanzierung für eine unbe- durch Sonderbeiträge der Banken

schränkte Staatsga- oder Kreditaufnahme; keine Oberrantie. grenze.