Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/78: Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen · 71 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 65Fedlex · Erläuternder Bericht
Die geplanten Jahresbeiträge entsprechen für die Banken jährlichen Kosten von 8 Basispunkten (bp = 1/10 Promille) in den ersten 22 Jahren des ESF. Sie sind die Hauptkostenfaktoren des geplanten Systems. Für die Verpfändung muss zudem mit jährlichen Kosten von 1,5 bp gerechnet werden. Die Zusatzliquidität ihrerseits kostet zusätzlich ca. 1 bp, solange sie gehalten werden muss. Dazu kommt schliesslich noch die Prämie für die Bereitstellung des Bundesvorschusses in der Höhe von 1 bp. Dies ergibt jährliche Durchschnittskosten von 12 bp. Für die einzelne Bank wird dies je nach Risikogewichtung gemäss dem aktuellen Berechnungsmodell eine voraussichtliche Belastung von 9 bis 33 bp ergeben.
Berechnungen basierend auf der durchschnittlichen Nettozinsmarge – Zinserfolg abzüglich Geschäfts- und Risikokosten – der primär im Kreditgeschäft tätigen Banken während den letzten zehn Jahren, können hier beigezogen werden. Diese Nettozinsmarge beläuft sich auf 61 Basispunkte. Wird zudem berücksichtigt, dass die gesicherten Einlagen dieser Banken im Durchschnitt einen Drittel der Bilanzsumme ausmachen, ergibt sich eine durchschnittliche Senkung der Nettozinsmarge um 4 Basispunkte, also ca. 7 %. Je nach Höhe des bankeigenen Risikos des einzelnen Instituts und des effektiven Anteils der gesicherten Einlagen an der Bilanzsumme können die jährlichen Kosten gemäss dem aktuellen Berechnungsmodell aber auch nur 9 Basispunkte ausmachen, was nach den gleichen Berechnungen die Nettozinsmarge im besten Fall um nur 2 Basispunkte, d.h. lediglich um 2,6 % schmälern würde. Am anderen Ende des Spektrums ergäben sich jährliche Kosten von bis zu ca. 33 Basispunkten, was die Nettozinsmarge im ungünstigsten Fall um bis zu 15 Basispunkte, d.h. um bis zu 44 % schmälern könnte. Dies wird allerdings diejenigen Institute treffen, die deutlich überdurchschnittliche Risiken eingehen, was gerade dem Zweck des vorgeschlagenen Systems mit einer höheren Risikoprämie entspricht.
Nimmt man den Nettojahresgewinn als Bezugsgrösse, ergibt sich ein ähnliches Bild. Mit Beiträgen in der Höhe von durchschnittlich 12 Basispunkten würden die Gewinne der auf Börsen- und Effektengeschäfte sowie Vermögensverwaltung spezialisierten Banken ebenso wie die Gewinne der Grossbanken um nur ca. 0,6-1,5 % zurückgehen. Auch bei den Kantonalbanken würde diese Beitragshöhe zu einem lediglich um 3-4,5 % reduzierten Gewinn führen. Regionalbanken und Raiffeisenbanken ihrerseits hätten bei Beiträgen von 12 Basispunkten Gewinnrückgänge von 15 % zu verkraften, was als durchaus vertretbar beurteilt werden muss.
Es ist zu erwarten, dass die Banken diese Margeneinbussen durch Konditionenanpassungen primär im Bereich der Spar- und Transaktionskonti kompensieren werden. Die Verzinsung der Spareinlagen, welche gemäss den Erhebungen der SNB zurzeit im Schnitt 0,44 % beträgt, würde somit noch weiter abnehmen. Die neuen Kosten für die Banken werden somit einen Einfluss auf die Verzinsung der Sparguthaben der Kundinnen und Kunden haben, müssen aber in Kauf genommen werden, wenn eine solide Einlagensicherung aufgebaut werden soll. Sie sind zudem mit den Belastungen in ähnlichen Systemen durchaus vergleichbar. So kostet das Einlagensicherungssystem in Deutschland 4-28 bp, in Frankreich 15-18 bp und in den USA 5-118 bp. Der Jahresbeitrag als Hauptkostenfaktor ist in der gewählten Höhe notwendig, um in einer vertretbaren Zeitspanne von den aktuellen prozyklischen Wirkungen des Systems mit den bekannten Nachteilen, weg zu kommen. Zu bemerken ist zudem, dass im Gegensatz zu anderen Systemen keine weiterlaufende Äufnung vorgesehen ist; die Jahresbeiträge fallen ab der vollständigen Äufnung des Zielkapitals ganz dahin und ab diesem Zeitpunkt kann das System als sehr kostengünstig