Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/88: Änderung der Verordnung über die CO2-Abgabe (CO2-Verordnung) · 8 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

1 Zum Anhörungsverfahren

Am 12. Juni 2009 genehmigten die eidgenössischen Räte eine Teilrevision des CO2-Gesetzes: Ab 2010 werden über die Dauer von 10 Jahren jährlich maximal 200 Mio. Franken aus den Einnahmen der CO2-Abgabe auf Brennstoffe für die Finanzierung von CO2-wirksamen Massnahmen im Gebäudebereich eingesetzt. Mindestens zwei Drittel der Fördermittel fliessen in die Förderung energetischer Sanierungen bei bestehenden Wohn- und Dienstleistungsgebäuden. Diese globalen Finanzhilfen sollen gestützt auf eine Programmvereinbarung mit den Kantonen ausgerichtet werden. Maximal ein Drittel der Fördermittel soll für die Förderung von erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik eingesetzt werden. Diese Finanzhilfen werden via Globalbeiträge gemäss Energiegesetz an die Kantone ausgerichtet.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen der CO2-Verordnung sollen einerseits die Umsetzungsmodalitäten für die Förderung energetischer Gebäudesanierungen (Teil Gebäudehülle, gemäss CO2-Gesetz

bis

Art. 10 Abs. 1 Bst. a) konkretisiert werden. Andererseits sollen rein redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen der bestehenden Ausführungserlasse (Art. 1, 2, 3, 11, 12 und 29) gemacht werden, die aufgrund der Erfahrungen im Vollzug der geltenden Regelungen notwendig geworden sind.

Das UVEK hat am 28. Oktober eine Anhörung zur Änderung der CO2-Verordnung eröffnet. Auf Gesuch der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) im Namen der Kantone wurde die Frist zur Stellungnahme um einen Monat bis Ende Dezember 2009 verlängert.

Parallel dazu führten das BAFU und das BFE mit der EnDK als Vertreterin der Kantone Verhandlungen über den Inhalt der Programmvereinbarung. Die Verhandlungen konnten Ende November 2009 soweit abgeschlossen werden, um den Energiedirektoren ein Entwurf der Programmvereinbarung zu unterbreiten. Der Inhalt der Programmvereinbarung und derjenige der CO2-Verordnungsänderung müssen aufeinander abgestimmt sein. Entsprechende Anträge auf Anpassung der CO2-Verordnung wurden von den Kantonen im Rahmen der Anhörung eingereicht.

2 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen

Eingegangene Eingeladen Stellungnahmen

Kantone und Kantonskonferenzen 3027

Gesamtschweizerische Dachverbände der Städte, Ge-

62

meinden und Berggebiete

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 84

Übrige Organisationen und Institutionen 2026

Total 6459

2/8 315/2006-02008/03/14/07/J053-1090