Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/88: Änderung der Verordnung über die CO2-Abgabe (CO2-Verordnung) · 8 Seiten
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Gründe eine Änderung der CO2-Verordnung notwendig machten, sei deren Inhalt auf ein Minimum zu beschränken.
Der Kanton GE bemängelte ausserdem die fehlende Koordination zwischen der Programmvereinbarung und der Änderung der CO2-Verordnung. Er forderte deshalb eine erneute Anhörung, sobald die Kantone Kenntnis vom Inhalt der Programmvereinbarung erhalten haben und verzichtete auf eine detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen Artikeln.
Der Kanton FR ergänzte die Stellungnahme der EnDK mit dem Wunsch, dass der Bund eine Norm zu den Lebenszyklen der einzelnen Bauelemente erarbeitet. Diese Lebenszyklen sollen bei der Festlegung der Kriterien zur Förderung von Gebäudesanierungen berücksichtigt werden.
3.2.2 Allgemeine Bemerkungen der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband bemängelten, dass sie nicht in den Prozess eingebunden worden seien. Die Städte und Gemeinden würden bei der Umsetzung der Energiepolitik eine entscheidende Rolle spielen. Die Missachtung des bewährten tripartiten Ansatzes (Bund, Kantone, Städte / Gemeinden) sei unhaltbar.
3.2.3 Allgemeine Bemerkungen der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft
Die Dachverbände der Wirtschaft, die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerorganisationen waren grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Änderungen der CO2-Verordnung einverstanden. Die Detailbemerkungen sind unter Ziffer 4 aufgeführt.
3.2.4 Allgemeine Bemerkungen der übrigen Organisationen und Institutionen
Auch die übrigen Organisationen und Institutionen waren grundsätzlich einverstanden mit den vorgeschlagenen Änderungen der CO2-Verordnung.
Bemerkungen allgemeiner Natur bezogen sich insbesondere auf die Einbindung in den Prozess der Programmvereinbarung und die Berücksichtigung von Massnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz.
CENTRE PATRONAL, FRI, Greenpeace, Hausverein, SES, uspi, WWF beantragten, dass sie beim Prozess der Erarbeitung der Programmvereinbarung zwischen Bund und Kantonen einbezogen werden oder dass zumindest eine zusätzliche Anhörung zum Inhalt der Programmvereinbarung durchgeführt werde.
Greenpeace, GSGI, Hausverein, SES, Swissmem und WWF möchten ausserdem sicherstellen, dass die Förderbedingungen nicht ausschliesslich auf die CO2-Wirkung der Massnahmen ausgerichtet werden. Wenn die Schweiz dank eines effizienteren Stromverbrauchs auf zusätzliche, CO2-intensive Stromimporte aus dem Ausland oder den Zubau von fossil-thermischen Kraftwerken verzichten könne, sei eine Förderung stromreduzierender Massnahmen ebenfalls im Sinne des Klimaschutzes.
CENTRE PATRONAL, FRI, uspi machten ausserdem Befürchtungen geltend, dass die Koordination zwischen den beiden Bundesämtern BAFU und BFE nicht funktioniere. Die Effizienz des Programms dürfe darunter nicht leiden.
VSG kritisiert die Liste der Anhörungsadressaten, die nicht korrekt sei.
4 Detailbemerkungen
4.1 Beitragsberechtigung (Art. 28a)
Die Kantone wünschten im Art. 28a zu präzisieren, dass alle beheizten privaten und öffentlichen Bauten – unabhängig von der Art ihrer Beheizung – förderungsberechtigt seien. Die Kantone wollen damit
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