Beilage 1

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 83 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 82Fedlex · Ergebnisbericht

ist, da ja die meisten Verkehrsteilnehmer die Bedeutung der Lichtsignalgeber nicht kennen und auch oftmals von Behörden falsch signalisiert wird.

Die heute gültige Regel für „Fahrt ohne Blinker freigegeben“ gleichbedeutend mit „Fahrt ohne Konflikt“ soll mit der StBV und BSSV in „Fahrt mit Vortritt“ gewandelt werden. Nicht die Unkenntnis der Vortrittsverhältnisse (Wer hat Vortritt?) ist aber Ursache der meisten Unfälle, sondern die Unkenntnis der Konfliktverhältnisse (Habe ich einen Konflikt?). So sind an einem ungeregelten Knotenpunkt die Vortrittsverhältnisse der Verkehrsströme zueinander für die Verkehrsteilnehmenden klar definiert – nur so können ungeregelte Verzweigungen überhaupt funktionieren. Übertragen auf einen mit LSA geregelten Knoten sind die Vortrittsverhältnisse implizit ebenfalls eindeutig. Aufgrund der verschiedenen LSA-Schaltungen ist es jedoch möglich, einmal einzelne Verkehrsströme gemeinsam bedingt verträglich freizugeben oder auch bei Freigabe des einen Stroms den anderen zu sperren. Dem Gegenverkehr sollte dann angezeigt werden können, ob im einen Fall mit einer „Fahrt mit Konflikt“ oder im anderen Fall mit einer „Fahrt ohne Konflikt“ zu rechnen ist.

Bei Unfällen zwischen gleichzeitig freigegebenen Verkehrsströmen ist immer ein Verkehrsteilnehmender mit Vortritt beteiligt. Die Anzeige, dass der Verkehrsstrom mit Vortritt auch mit einem Konflikt zu rechnen hat, erhöht die Verkehrssicherheit.

Der Städteverband beantragt daher, die heutige Regelung «Fahrt durch grüne Pfeile ohne Blinker freigegeben = Fahrt ohne Konflikt» beizubehalten.

- Alternatives System Vollgrün mit Blinker

Der in den Groberläuterungen erwähnte Forschungsbericht der bfu von 1994 empfiehlt für Linksabbieger von den existierenden Regelungen den Pfeil mit vollgelbem Blinker, da dieses Signal die Aufmerksamkeit der Lenker erhöht. Es wird empfohlen auf die Anwendung des Vollgrüns in diesem Fall zu verzichten. Diese Empfehlung des Berichts kann heute bei allen Lichtsignalanlagen in der Schweiz mit zwei oder mehr Fahrstreifen in der Zufahrt als umgesetzt angesehen werden.

Der Bericht beantwortet nicht, wie Zufahrten mit nur einem Fahrstreifen, auf dem in alle Richtungen gefahren werden darf, zu signalisieren sind. Eine Alternative zum Vollgrün wurde bei einstreifigen Zufahrten bisher von der bfu nicht untersucht. Dennoch wird der Bericht hier zitiert, wenn es jetzt um die Abschaffung des Vollgrüns bei einstreifigen Zufahrten geht. Z. B. wurde in dem Forschungsbericht der bfu nicht die Regelung Vollgrün mit Blinker (dem am besten verstandenen Signal) untersucht. Es kann aber auch ohne Untersuchung angenommen werden, dass ein Vollgrün mit Blinker ebenso verständlich auf einen Konflikt (ohne Vortritt) hinweist, wie ein Pfeilsignalgeber mit Blinker.

Die Regelung „Dreizackpfeil mit Blinker“ unterscheidet sich vom „Vollgrün mit Blinker“ lediglich durch die Angabe der 3 möglichen Fahrtrichtungen, wogegen das Vollgrün diese Angabe offen lässt. Nun ist aber nicht bekannt, dass das Offenhalten der Möglichkeiten, wohin man fahren darf, bisher als Problem des Vollgrüns zu Tage getreten ist. Bei der Anzeige eines möglichen Konflikts nach links und rechts sind beide Anzeigemöglichkeiten aufgrund des bei beiden Varianten gleichermassen vorhandenen Blinkers gleichwertig. Überlegen ist das Vollgrün dem Dreizackpfeil aber, weil er auf einen Konflikt, wenn auch auf einen mit Vortritt, gegenüber dem Gegenverkehr (entgegenkommende Linksabbieger) hinweisen kann.

Im Kanton Bern wurde an einzelnen Standorten ein Vollgrün mit zusätzlichem Blinker montiert. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in einigen anderen Kantonen, z. B. TG, VD, SZ oder auch international z. B. in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen damit sind positiv.

Ein Vollgrün mit Blinker hat wesentliche Vorteile gegenüber einem Dreizackpfeil mit Blinker:

1. Ein Blinker muss nur dort angebracht werden, wo er auf eine besondere Gefahr hinweisen muss. Daher werden Blinker an diesen besonderen Stellen besser wahrgenommen, da an unproblematischen Stellen keine Blinker montiert sind. Der „besondere“ Blinker geht dann nicht im Meer der „unproblematischen“ Blinker unter.

2. Blinker am Vollgrün müssen nicht primärüberwacht werden (Erklärung: bei Ausfall von primärüberwachten Blinkern fällt die gesamte LSA bis zur durchgeführten Reparatur aus);

d. h. die LSA hat eine höhere Ausfallsicherheit gegenüber den primärüberwachten Blinkern beim Dreizackpfeil.

3. Es müssen z. B. nicht zwei Blinker nach links bei Konflikt mit Gegenverkehr und Fussgänger angebracht werden, sondern nur je nach tatsächlichem Erfordernis (besondere Gefahr) 0, 1 oder 2 Blinker.

- Nachrüsten von Lichtsignalanlagen ist teuer – Zweistufige Einführung

Das Nachrüsten von Blinkern an bestehenden LSA ist teuer. Ein zusätzlicher Blinker kann bis zu 8000 CHF in der Nachrüstung kosten. In der Praxis wird es auch vorkommen, dass an einzelnen Anlagen aufgrund fehlender Reserven gar keine zusätzlichen Blinker mehr nachgerüstet werden können. Je nach Übergangsfristen könnte dies zu einem vorzeitigen Ersatz der ganzen LSA führen.

Eine zweistufige Einführung reduziert die Kosten für die Betreiber:

1. Mit den StBV und BSSV Einführung eines optionalen Blinkers am Vollgrün

2. Nach Erfordernis in einer Revision Einführung des obligatorischen Blinkers am