Beilage 2

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 323Fedlex · Ergebnisbericht

3.171 Sind Sie mit Art. 171 E-StBV einverstanden?

JA ( 55 )

wovon Bund: 1 Kantone: 15 Übrige Stellen: 39

SG, OW, GL, SO, BE, JU, SH, LU, GR, ZG, GE, UR, NW, AR, SZ,

Stadt Bern,

Tiefbauamt NW, vif LU,

SP Schweiz,

Schweiz. Gewerbeverband,

SVSAA,

ASTAG, SFV, TCS, ACS, strasseschweiz, FMS, tpg, FREC, AGVS, SVLT, BUL, SIK, Mobilitant.org, IGBF,

KSPD, COCRBT, Stapo ZH, Kapo BE, Kapo AG, Kapo AI, Kapo AR, Kapo GR, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo SH, Stapo Chur, Stapo SG, Stapo Winterthur,

JA mit Bemerkung ( 6 )

wovon Bund: Kantone: 3 Übrige Stellen: 3

TG Art. 171 Abs. 1 E-StBV: Dass Fussgängerstreifen in einer Pflästerung auch mit weissen

Balken ausgeführt werden können, erscheint uns problematisch. Art. 171 Abs. 2 E-StBV könnte daher ergänzt werden mit:

...gelbe, unterbrochene Linien mit zum Teil auch rotem Belag, die einen Radweg....

NE Al. 1 : La ligne jaune continue (6.18 OSR) interdisant l'arrêt figure sur le dessin K25 en

page 39, mais pas dans le texte (OSR 77/2).

Al. 3 : Les lignes obliques K26 sont mal orientées sur le dessin de la page 39.

VD Supprimer le cas des marquages en pavés blancs puisqu'un pavé ne répond pas aux exi-

gences en matière de rétroflexion.

Schweiz. Das Befahren von Fussgängerstreifen mit Fahrrädern führt regelmässig zu Problemen: Städte- Einerseits ist es nicht explizit verboten, weshalb in der Schulinstruktion die Pflicht zum verband Absteigen nicht kommuniziert werden kann. Bei einem Unfall ist die Schuldfrage schwierig,

weil das Fahrrad keinen Vortritt hat, u.U. aber dem Autolenker SVG 26 II zum Vorwurf gemacht werden kann. Es ist daher ein explizites Fahrverbot zu prüfen. Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer vortrittsberechtigen Velofurt.

bfu zu Absatz 3:

Zur besseren Sicherung der Fussgänger (und zur Vereinheitlichung der Bedeutung der durchgezogenen gelben Linie) sollte die Benützung durch Fahrzeuge generell untersagt werden.

Public Wie bfu.

Health

Schweiz

NEIN ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN mit Bemerkung ( 15 )

wovon Bund: Kantone: 6 Übrige Stellen: 9

BS Bei Trottoirüberfahrten sind auch schwarze Markierungen zuzulassen (Sehbehinderte

sehen einmündende Strasse, blinde Personen brauchen keine Farbe aber Markierung).

TI cpv. 1: i passaggi pedonali vanno demarcati esclusivamente con strisce gialle. Le strisce

bianche sono poco visibili e creano confusione.

BL Bei Längsstreifen für Fussgänger/-innen müssen die Schrägbalken in Fahrtrichtung

dargestellt werden.

ZH Abs. 3: Der Anwendungsbereich für Markierungen von Art. 171 Abs. 3 E-StBV ist in der

BSSV einzuschränken. Es gilt zu verhindern, dass derartige Markierungen als billiger Trottoirersatz missbraucht werden.

Abs. 4; Das Anbringen von taktil-visuellen gelben Markierungen auf der Fahrbahn sollte nur im Zusammenhang mit Fussgängerstreifen möglich sein.

AG Abs.3 Schrägbalken K.26 in Skizze abweisend darstellen

VS L'orientation des stries de la bande piétonne est à l'envers Fig. K26

Kapo BL Wie BL.

Kapo BS Wie BS.