Beilage 2
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten
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t.org
Schärer Absatz 4
Hans- Es ist festzuhalten, dass es bei den Gegenständen insbesondere um Glas-, Ulrich Kunststofflaschen und Getränkedosen handelt!
Auch sollte festgeschrieben werden, dass keine brennenden Rauchwaren weggeworfen werden dürfen!
Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 14 )
wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 13
BAV,
sva FR, vif LU,
asa, VCS, Pro Velo Schweiz, velosuisse, VöV, Stiftung SchweizMobil, Schweizer Wanderwege, SVLT, kf, VAE,
Stapo ZH,