Beilage 2

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten

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t.org

Schärer Absatz 4

Hans- Es ist festzuhalten, dass es bei den Gegenständen insbesondere um Glas-, Ulrich Kunststofflaschen und Getränkedosen handelt!

Auch sollte festgeschrieben werden, dass keine brennenden Rauchwaren weggeworfen werden dürfen!

Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 14 )

wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 13

BAV,

sva FR, vif LU,

asa, VCS, Pro Velo Schweiz, velosuisse, VöV, Stiftung SchweizMobil, Schweizer Wanderwege, SVLT, kf, VAE,

Stapo ZH,