Beilage 3
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 154 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 138Fedlex · Ergebnisbericht
4.80 Sind Sie mit Art. 80 E-BSSV einverstanden?
JA ( 59 )
wovon Bund: 1 Kantone: 22 Übrige Stellen: 36
BAV
AG; BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH
vif LU, Stadt Bern, Tiefbauamt NW
Kapo AG, Kapo BE, Kapo BL, Kapo BS, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SH, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Stapo Winterthur, Stapo Zürich
ACS, bfu, BUL, COCRBT, FMS, FREC, KSPD, Mobilitant.org, Public Health, SIK, SP, Städteverband, strasseschweiz, SVSAA, tcs, tpg, VöV
JA mit Bemerkung ( )
wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:
NEIN ( )
wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:
NEIN mit Bemerkung ( 8 )
wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen: 6
AR Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in
Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.
VD Alinéa 2: dès que ce sont des voies d'usages publics il est préférable que le canton soit
compétent pour des questions d'homogénéité. Retirer cet alinéa 2.
Kapo AI Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in
Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.
Kapo AR Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in
Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.
Kapo GR Wenn der Bund die Signalisation auf den Zollhaltestellen erlässt, ist dies in Absprache mit
der zuständigen kantonalen Stelle zu tun.
Kapo SG Abs. 2: Ist die Schweizerische Post auch auf Grundstücken zuständig, die sich in ihrer
speziellen AG befinden?
Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.
Stapo Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in Chur Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche
Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.
Stapo St. Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in Gallen Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche
Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.
Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 15 )
wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen: 15
sva FR, asa, AGVS, ASTAG, Centre patronal, IGBF, kf, Pro Velo Schweiz, SFV, SchweizMobil, SVLT, VAE, VCS, velosuisse, Wanderwege