Beilage 3

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 154 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 138Fedlex · Ergebnisbericht

4.80 Sind Sie mit Art. 80 E-BSSV einverstanden?

JA ( 59 )

wovon Bund: 1 Kantone: 22 Übrige Stellen: 36

BAV

AG; BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH

vif LU, Stadt Bern, Tiefbauamt NW

Kapo AG, Kapo BE, Kapo BL, Kapo BS, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SH, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Stapo Winterthur, Stapo Zürich

ACS, bfu, BUL, COCRBT, FMS, FREC, KSPD, Mobilitant.org, Public Health, SIK, SP, Städteverband, strasseschweiz, SVSAA, tcs, tpg, VöV

JA mit Bemerkung ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN mit Bemerkung ( 8 )

wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen: 6

AR Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in

Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.

VD Alinéa 2: dès que ce sont des voies d'usages publics il est préférable que le canton soit

compétent pour des questions d'homogénéité. Retirer cet alinéa 2.

Kapo AI Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in

Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.

Kapo AR Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in

Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.

Kapo GR Wenn der Bund die Signalisation auf den Zollhaltestellen erlässt, ist dies in Absprache mit

der zuständigen kantonalen Stelle zu tun.

Kapo SG Abs. 2: Ist die Schweizerische Post auch auf Grundstücken zuständig, die sich in ihrer

speziellen AG befinden?

Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.

Stapo Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in Chur Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche

Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.

Stapo St. Abs. 3: Wenn der Bund für die Signalisation der Zollhaltestellen zuständig ist, hat dies in Gallen Absprache mit der zuständigen Behörde des Kantons zu erfolgen, damit eine verständliche

Signalisation des Strassenabschnitts sichergestellt werden kann.

Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 15 )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen: 15

sva FR, asa, AGVS, ASTAG, Centre patronal, IGBF, kf, Pro Velo Schweiz, SFV, SchweizMobil, SVLT, VAE, VCS, velosuisse, Wanderwege