Vorlage Multilaterale Vereinbarung M 208

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Multilaterale Vereinbarung M 208 Beilage 4

M 208

Multilaterale Vereinbarung M 208

gemäss Abschnitt 1.5.1 ADR

über zusätzliche Ausrüstungsteile für

die Durchführung von Notfallmassnahmen

(1) Abweichend von den Vorschriften der Unterabschnitte 5.4.3.4 und 8.1.5.3 des

ADR über zusätzliche Ausrüstungsteile für die Durchführung von Notfallmassnahmen sind folgende Ausrüstungsteile für die Beförderung von Gasen nicht erforderlich:

- eine Schaufel

- eine Kanalabdeckung

- ein Auffangbehälter aus Kunststoff.

(2) Alle anderen Bestimmungen des ADR über die Beförderung dieser Stoffe sind

anzuwenden.

(3) Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Juli 2011 für Beförderungen in den Hoheits-

gebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Bern, den

Die für das ADR zuständige Behörde

der Schweiz:

Eidgenössisches Departement für Umwelt,

Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Moritz Leuenberger