Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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(i) Herstellungsland;

(ii) Herstellungsjahr;

(iii) Name oder Zeichen des Herstellers;

(iv) Seriennummer des Herstellers

c) Zulassungsinformationen

(i) Symbol der Vereinten Nationen für Verpackungen .

Dieses Symbol darf nur zum Zweck der Bestätigung verwendet werden, dass eine Verpackung, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC den entsprechenden Vorschriften des Kapitels 6.1, 6.2, 6.3, 6.5, 6.6 oder 6.7 entspricht;

(ii) Zulassungsland;

(iii) für die Baumusterzulassung zugelassene Stelle;

(iv) Baumusterzulassungsnummer;

(v) die Buchstaben «AA», wenn das Baumuster nach alternativen Vereinbarungen zugelassen wurde (siehe Unterabschnitt 6.7.1.2);

d) Drücke

(i) Prüfdruck (in bar (Überdruck))12;

(ii) Datum der erstmaligen Druckprüfung (Monat und Jahr);

(iii) Identifizierungskennzeichen des Sachverständigen der erstmaligen Druckprüfung;

e) Temperaturen

(i) Auslegungstemperaturbereich (in °C)12;

f) Elemente/Fassungsraum

(i) Anzahl der Elemente;

(ii) gesamter mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum (in Litern)12;

g) wiederkehrende Prüfungen

(i) Art der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung (5-Jahres-Prüfung oder ausserordentliche Prüfung);

ENTWURF

(ii) Datum der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung (Monat und Jahr);

(iii) Identifizierungskennzeichen der zugelassenen Stelle, welche die letzte Prüfung durchgeführt oder beglaubigt hat.

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12)Die verwendete Einheit ist anzugeben.