Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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Auslegungstemperaturbereich °C bis °C Auslegungsreferenztemperatur °C

WERKSTOFFE

Werkstoff(e) des Tankkörpers und

Verweis(e) auf Werkstoffnorm(en)

gleichwertige Wanddicke für Be-

mm zugsstahl

FASSUNGSRAUM

mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum

Liter des Tanks bei 20 °C

WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN

Stempel des

Stempel des Sach-Art der Sachverstän- Art der

Prüfdatum Prüfdatum verständigen und Prüfung digen und Prüfung a)

a) Prüfdruck

Prüfdruck

bar

bar (MM/JJJJ) oder (MM/JJJJ)

oder kPa kPa

a)Prüfdruck (sofern anwendbar)."

6.7.3.16.2 Bei den Angaben hinzufügen:

"Anweisung für ortsbewegliche Tanks gemäss Absatz 4.2.5.2.6".

6.7.4.12.4 Im dritten Satz "brauchen nicht … ausgerüstet zu sein" ändern in:

"müssen nicht … ausgerüstet sein".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

6.7.4.14.1 "in der jeweils geltenden Fassung" ändern in:

"in der jeweils geänderten Fassung".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

6.7.4.15.1 erhält folgenden Wortlaut:

"6.7.4.15.1 Jeder ortsbewegliche Tank muss mit einem korrosionsbeständigen Metallschild aus-

gerüstet sein, das dauerhaft an einer auffallenden und für die Prüfung leicht zugänglichen Stelle angebracht ist. Wenn das Schild aus Gründen der Anordnung von Einrichtungen am ortsbeweglichen Tank nicht dauerhaft am Tankkörper angebracht werden kann, muss der Tankkörper mindestens mit den im Regelwerk für Druckbehälter ENTWURFvorgeschriebenen Informationen gekennzeichnet sein. Auf dem Schild müssen mindestens die folgenden Angaben eingeprägt oder durch ein ähnliches Verfahren angebracht sein:

a) Eigentümerinformationen

(i) Registriernummer des Eigentümers;

b) Herstellungsinformationen