Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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Auslegungstemperaturbereich °C bis °C Auslegungsreferenztemperatur °C
WERKSTOFFE
Werkstoff(e) des Tankkörpers und
Verweis(e) auf Werkstoffnorm(en)
gleichwertige Wanddicke für Be-
mm zugsstahl
FASSUNGSRAUM
mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum
Liter des Tanks bei 20 °C
WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN
Stempel des
Stempel des Sach-Art der Sachverstän- Art der
Prüfdatum Prüfdatum verständigen und Prüfung digen und Prüfung a)
a) Prüfdruck
Prüfdruck
bar
bar (MM/JJJJ) oder (MM/JJJJ)
oder kPa kPa
a)Prüfdruck (sofern anwendbar)."
6.7.3.16.2 Bei den Angaben hinzufügen:
"Anweisung für ortsbewegliche Tanks gemäss Absatz 4.2.5.2.6".
6.7.4.12.4 Im dritten Satz "brauchen nicht … ausgerüstet zu sein" ändern in:
"müssen nicht … ausgerüstet sein".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
6.7.4.14.1 "in der jeweils geltenden Fassung" ändern in:
"in der jeweils geänderten Fassung".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
6.7.4.15.1 erhält folgenden Wortlaut:
"6.7.4.15.1 Jeder ortsbewegliche Tank muss mit einem korrosionsbeständigen Metallschild aus-
gerüstet sein, das dauerhaft an einer auffallenden und für die Prüfung leicht zugänglichen Stelle angebracht ist. Wenn das Schild aus Gründen der Anordnung von Einrichtungen am ortsbeweglichen Tank nicht dauerhaft am Tankkörper angebracht werden kann, muss der Tankkörper mindestens mit den im Regelwerk für Druckbehälter ENTWURFvorgeschriebenen Informationen gekennzeichnet sein. Auf dem Schild müssen mindestens die folgenden Angaben eingeprägt oder durch ein ähnliches Verfahren angebracht sein:
a) Eigentümerinformationen
(i) Registriernummer des Eigentümers;
b) Herstellungsinformationen