Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/92: Teilrevision der Chemikalienverordnung · 10 Seiten
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Die Kantonsregierungen und die wichtigsten vom Chemikalienrecht betroffenen Verbände und Organisationen wurden direkt kontaktiert. Alle Dokumente waren auf der Homepage des BAG öffentlich zugänglich.
Insgesamt gingen 47 Stellungnahmen ein. Es antworteten: 26 Kantone, 4 Dachverbände der Wirtschaft, 11 verschiedene Verbände und 6 interessierte Kreise, die nicht auf der Verteilerliste aufgeführt sind (vgl. Anhang 1).
TVS [05] verwies auf die Stellungnahme von SGCI [04]. Eco swiss [11] und EV [17] schlossen sich der Stellungnahme der SGCI [04] an.
3. Allgemeine Bemerkungen
Anpassung der bestehenden Bestimmungen an das EG-Recht (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; CLP-Verordnung)
Nahezu alle Anhörungsteilnehmer begrüssen die Anpassung an die europäische Umsetzung des "Globally Harmonized System" zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien (GHS) .
Ausdehnung der GHS-Kennzeichnung auf Publikumsprodukte
In etwa der Hälfte der Stellungnahmen wurde die Ausdehnung der Möglichkeit der Anwendbarkeit der CLP-Verordnung auf die Publikumsprodukte ausdrücklich begrüsst.
Folgepflichten
Chemsuisse [07], BL, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SH, TG und ZH erachten GHS als keine geeignete Basis um ein wirksames System von Umgangsvorschriften, welche nach Gefahrenmerkmale in der Kennzeichnung abgestuft sind, festzulegen.
TI macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die sich bezüglich der Verpflichtungen zur Selbstkontrolle in der Übergangsphase für die Hersteller, Importeure und Verkäufer stellen können.
BS und SO begrüssen die Bemühungen des Bundes mit den Arbeiten zur Anpassung der Folgepflichten so früh als möglich zu beginnen.
SO beantragt, dass auch für nach CLP-Verordnung gekennzeichneten Stoffe und Zubereitungen konkrete Abgabevorschriften analog zu den bestehenden Art. 76 - 81 ChemV erlassen werden.
Die Migros* vertritt die Meinung, dass klar definiert werden muss, wann die Folgepflichten angepasst werden.
Diskussion über GHS und Folgepflichten
Chemsuisse [07], FR, GR, LU, NW, OW und TG fordern den Bundesrat auf, so rasch als möglich eine breit abgestützte Diskussion über die Zukunft der Gefahrenkommunikation auf chemischen Produkten im Hinblick auf griffige Umgangsvorschriften zu initiieren. Die Randbedingung, dass sich die Folgepflichten durch den Systemwechsel nicht verändern dürfen, sei in Frage zu stellen.
Festsetzung von verbindlichen Fristen für die verbindliche Umstellung auf GHS
Fast alle Anhörungsteilnehmer begrüssen die Festsetzung von verbindlichen Fristen, da damit die nötige Transparenz und Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen wird.