Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/92: Teilrevision der Chemikalienverordnung · 10 Seiten

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Fachliche Kenntnisse der Personen, welche für die Selbstkontrolle bzw. für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verantwortlich sind

Chemsuisse [07], AI, AR, FR, GR, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, ZG und ZH bedauern, dass keine Minimalanforderungen für die mit der Selbstkontrolle von Chemikalien beauftragten Personen definiert werden und beantragen diese Lücke bei einer späteren Revision zu schliessen. Die festzulegenden Minimalanforderungen sollen mindestens dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) entsprechen.

BL und BS beantragen die Definition von Minimalanforderungen an die Schulung von Personen, welche Sicherheitsdatenblätter bereitstellen.

Meldepflichten für Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände

Chemsuisse [07], AI, AR, FR, GR, LU, NW, OW, SH, TG, ZG und ZH beantragen eine vollständige Überarbeitung der Meldepflichten anlässlich der nächsten Revision. Sämtliche Meldungen sollen im Sinne einer Vereinheitlichung vor der ersten Abgabe zu erfolgen haben.

Informationskampagne GHS

Chemsuisse [07], BL, GE, GR, JU, NE, SO, TI, VS, Centre patronal* [15], economiesuisse [03], SGCI [04] und SKW [09] beantragen eine adäquate und nachhaltige Informationskampagne für das neue Kennzeichnungssystem.

TI und VD weisen auf die Wichtigkeit der Information der Öffentlichkeit hin, insbesondere vor dem Hintergrund der mangelhaften Kenntnisse des breiten Publikums des geltenden Systems.

Rechtssicherheit

Centre patronal* [15] sowie SDV [21] bringen vor, dass die zahlreichen Revisionen der Rechtssicherheit schaden würden.

Centre patronal* [15] hätte es wünschenswert gefunden, wenn die Anpassungen an REACH und die CLP-Verordnung in die 2. Revision des Chemikalienrechts integriert worden wäre.

Verfügbarkeit und Verweise der EU-Texte

TVS [05] kritisiert, dass die EU-Rechtsakte, auf welche verwiesen wird, auf www.cheminfo.ch oft nur in Englisch zur Verfügung stehen.

PharmaSuisse [20] lehnt die Verweise auf EG-/EU-Verordnungen ab und fordert, dass Definitionen direkt in der ChemV stehen.

4. Kommentare zu den einzelnen Artikeln

Art. 2

Economiesuisse [03], SGCI [04], SKW [09] und VSS lubes [16] stimmen der vorgeschlagenen Ergänzung um die Begriffe "Monomer" und "Monomereinheit" zu.