Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/92: Teilrevision der Chemikalienverordnung · 17 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz
Februar 2010
Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Chemikalienverordnung (ChemV)
1. Einleitung
Im August 2005 wurde das Chemikalienrecht weitgehend mit den entsprechenden europäischen Vorschriften harmonisiert. Für diese Harmonisierung gab es zwei Gründe: Zum einen musste das Recht an die technischen Fortschritte im Bereich der Beurteilung der Gefahren und Risiken von Chemikalien angepasst werden. Zum anderen sollte verhindert werden, dass sich beispielsweise aus unterschiedlichen Kennzeichnungs- und Verpackungskriterien technische Handelshemmnisse ergeben. Die Bestimmungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Zubereitungen und zur Erstellung des Sicherheitsdatenblatts sowie zur Meldepflicht für neue Stoffe und zur Anmeldepflicht für bestimmte alte Stoffe und bestimmte in Verkehr gebrachte Zubereitungen sind in der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) verankert.
Seit August 2005 wurde das europäische Recht erheblich weiterentwickelt. Zu erwähnen ist vor allem das Inkrafttreten von zwei besonders wichtigen Verordnungen:
a) die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.
Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung);
b) die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008).
Hinweis: In den Texten der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gemeinhin als CLP-Verordnung (oder règlement CLP) [vom englischen Ausdruck "Classification, Labelling and Packaging"] bezeichnet. Deshalb wird in diesem erläuternden Bericht diese Kurzbezeichnung verwendet. In der Chemikalienverordnung wird diese Bezeichnung hingegen nicht verwendet, da sie im Wortlaut der EG-Verordnung nicht vorgesehen ist.
Mit der CLP-Verordnung werden insbesondere die folgenden Elemente eingeführt:
• ein harmonisiertes Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungssystem für Stoffe ab dem 1. Dezember 2010;
• ein harmonisiertes Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungssystem für Gemische (bisher als Zubereitungen bezeichnet) ab dem 1. Juni 2015;
• ein Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von bestimmten Stoffen auf europäischer Ebene.