Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 44 Seiten

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führen. Stossend ist, dass in solchen Fällen gerade die politisch exponierten Personen vom schlechten Zustand des Justizapparats eines Staates profitieren, die dazubeigetragen oder ihn gar herbeigeführt haben.

Wenn in solchen Situationen ein Rechtshilfeverfahren ergebnislos verläuft, muss die Schweiz die Sperrung von Vermögenswerten selbst dann aufheben, wenn wie im Fall der Mobutu-Gelder bekannt ist, dass sie krimineller Herkunft sind. Diese Tatsache kann dem Finanzplatz Schweiz und dem Ansehen unseres Landes, wie das Echo in den ausländischen Medien regelmässig zeigt, erheblichen Schaden zufügen: Die Schweiz wird weniger als Land wahrgenommen, das Korruption und Straflosigkeit bekämpft, als vielmehr als Land, das Diktatoren oder deren Erben begünstigt. Der Bundesrat hat mit der Entgegennahme des Postulats Gutzwiller zum Ausdruck gebracht, dass er das seit 1986 entwickelte System weiter verbessern und sein Anliegen voll umsetzen will: Unter strikten Voraussetzungen sollen unrechtmässig erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen eingezogen werden können, damit sie schliesslich in einem transparenten Verfahren dem Herkunftsland zurückerstattet werden können.

1.2 Entwicklungen auf internationaler Ebene und Positionie-

rung der Schweiz

Nach Schätzungen der Weltbank werden durch Amtsträgerbestechung jedes Jahr zwischen 20 und 40 Milliarden US-Dollar veruntreut. Diese Summe entspricht 20 bis 40 Prozent des Umfangs der jährlichen weltweiten Entwicklungshilfe3. Aus diesem Grund werden seit einigen Jahren verstärkt Bemühungen zur Rückerstattung von Geldern und der Bekämpfung von Straflosigkeit und Korruption unternommen.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist der Auffassung, dass «die Geberorganisationen und die Empfängerländer durch die Korruption unmittelbar daran gehindert werden, ihre gemeinsamen Ziele und namentlich die Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen»4. Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) ist eine Kommission des Europarates, die am 1. Mai 1999 eingesetzt wurde. Ihre Aufgabe ist es, die Mitglieder besser zur Bekämpfung der Korruption zu befähigen. Zu diesem Zweck evaluiert die GRECO, inwieweit die Mitgliedsstaaten die Rechtsnormen des Europarates einhalten, und nutzt die gegenseitige Evaluation sowie das Prinzip des Gruppendrucks. Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODOC) sorgt für die Überwachung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption5 (UNCAC), das 2005 in Kraft trat. Die International Association of Anti-Corruption Authorities (IAACA) dient Fachleuten aus der Praxis als Plattform, um ihre Erfahrungen bei der Bekämpfung der Korruption auszutauschen sowie Methoden und Erfahrungen bei der Rückerstattung von Geldern diskutieren zu können.

3 Initiative zur Wiedererlangung gestohlener Vermögenswerte (StAR): Challenges, Opportunities, and Action Plan, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung/Weltbank, Washington, 2007; http://siteresources.worldbank.org/NEWS/Resources/Star-rep-full.pdf

4 L'OCDE lutte contre la corruption, OECD-Publikationen, Paris, August 2006, http://www.oecd.org/dataoecd/36/50/37418926.pdf

5 Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen am 24. September 2009; siehe Kap. 5.5.2.