Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 44 Seiten
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Ende 2007 lancierten die Weltbank und das UNDOC gemeinsam die Initiative zur Rückerstattung gestohlener Vermögenswerte (StAR)6, die Entwicklungsländern technische und rechtliche Unterstützung für die Wiedererlangung von Geldern krimineller Herkunft zur Verfügung stellt. Die Bedeutung der Frage der Wiedererlangung von Geldern wächst also auf internationaler Ebene, und zwar sowohl unter finanzpolitischen als auch unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten.
Die Schweiz verfügt bereits über eine nahezu zwanzigjährige praktische Erfahrung bei der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. In diesen zwei Jahrzehnten hat sie schon mehr als 1,7 Milliarden Franken krimineller Herkunft zurückerstattet. In Fragen des Knowhows in diesem Bereich belegt sie einen Spitzenplatz. Um diese Leader-Rolle auch weiterhin ausüben zu können, muss sie ihr rechtliches Dispositiv weiter vervollkommnen. Auf diese Weise engagiert sie sich für die weltweite Anwendung der Regeln und Prinzipien der Rechtshilfe und setzt sich zugleich dafür ein, dass gestohlene öffentliche Vermögenswerte an die Bevölkerung des jeweiligen Herkunftslandes zurückgegeben werden, und zwar auch dann, wenn der betreffende Staat nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen.
Im Bewusstsein dieser Notwendigkeit hat die Schweiz auf internationaler Ebene bereits mehrere Schritte unternommen. So spielte sie beispielsweise bei der Ausarbeitung des UNCAC eine führende Rolle und hatte den Vorsitz des Redaktionsausschusses inne, der den Artikel 57 über die Rückerstattung von Vermögenswerten verfasste. Sie setzt dieses Engagement fort, weil sie dazu beitragen will, dass das Übereinkommen ein wirksames Instrument zur Korruptionsbekämpfung wird. Die Schweiz engagiert sich auch in anderen multilateralen Foren, so etwa in der IAACA. Zudem bietet sie der StAR-Initiative finanzielle Unterstützung und Zusammenarbeit. Des Weiteren unterstützt sie das 2006 gegründete International Centre for Asset Recovery (ICAR) der Universität Basel. Dieses Zentrum widmet sich dem Ausbau der Kapazitäten im Rechtswesen von Entwicklungsländern und bildet Behörden sowie Ermittlerinnen und Ermittler in Fragen der Rückführung von Vermögenswerten aus. Diese internationalen Initiativen und Foren bieten der Schweiz – ebenso wie spezifische Anlässe wie etwa die Lausanner Treffen – Gelegenheit, ihr Engagement zum Ausdruck zu bringen und unter Beweis zu stellen.
Die Politik der Schweiz im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität von politisch exponierten Personen ist im Lauf der vergangenen zwanzig Jahre weiterentwickelt und verbessert worden. Heute bildet sie ein kohärentes System, das sich aus den folgenden fünf Komponenten zusammensetzt:
I. Korruptionsprävention
Die Bekämpfung der Korruption in Staaten, mit denen die Schweiz zusammenarbeitet, nimmt in der schweizerischen Aussen- und Entwicklungspolitik einen hohen Stellenwert ein. Konkrete Massnahmen werden zum Beispiel bei Programmen zur
6 http://www.unodc.org/unodc/en/press/releases/2007-09-17.html