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Vernehmlassung 2009/99: Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 2 Seiten

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142.204 Bürgerrecht. Niederlassung und Aufenthalt

a. die Entsendungsmodalitäten für schweizerische Dokumentenberaterinnen und - berater;

b. die Kostenverteilung für den Einsatz von schweizerischen Dokumentenberaterinnern und -beratern;

c. die Empfangsmodalitäten für den Einsatz ausländischer Dokumentenberaterinnen und -beratern in der Schweiz.

Art. 53c Planung und Koordination der Einsätze

1Das BFM legt die Einsatzorte von schweizerischen Dokumentenberaterinnen und - beratern in Absprache mit der EZV und dem EDA fest.

2Die operative Umsetzung der Einsätze von Dokumentenberaterinnen und -beratern obliegt der EZV.

3Die EZV kann in Absprache mit dem BFM und dem EDA mit ausländischen Entsendungsbehörden Vereinbarungen über die operative Zusammenarbeit am Einsatzort abschliessen.

II

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova