AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 2

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:2010 Artikel: Grundsätze Entwurf: 18.02.2011

AB 38.2 Geltungsbereich

1 Das Versagen von Telematikanwendungen darf nicht unmittelbar Unfälle mit kriti-

schem oder katastrophalem Ausmass zur Folge haben können.

AB 38.3 Abstimmung zwischen Infrastruktur und Fahrzeugen

1 Damit die Gesamtsicherheit gewährleistet ist, müssen die auf den Fahrzeugen instal-

lierten Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen die bei der Konzeption des Signalsystems festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

1.1 Auf mit ETCS ausgerüsteten Strecken sind die „Voraussetzungen für den Einsatz von

Fahrzeugen auf ETCS-Strecken“2 ein Bestandteil der festgelegten Voraussetzungen.

1.2 Zur rechtzeitigen Offenbarung und Analyse allfälliger Fehler ist der zwischen Infra-

strukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmungen erforderliche Informationsaustausch festzulegen und zu gewährleisten.

2 Siehe Anhang Nr. 3