AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 126Fedlex · Vorlage
Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 2
Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen
Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:2010 Artikel: Grundsätze Entwurf: 18.02.2011
AB 38.2 Geltungsbereich
1 Das Versagen von Telematikanwendungen darf nicht unmittelbar Unfälle mit kriti-
schem oder katastrophalem Ausmass zur Folge haben können.
AB 38.3 Abstimmung zwischen Infrastruktur und Fahrzeugen
1 Damit die Gesamtsicherheit gewährleistet ist, müssen die auf den Fahrzeugen instal-
lierten Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen die bei der Konzeption des Signalsystems festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
1.1 Auf mit ETCS ausgerüsteten Strecken sind die „Voraussetzungen für den Einsatz von
Fahrzeugen auf ETCS-Strecken“2 ein Bestandteil der festgelegten Voraussetzungen.
1.2 Zur rechtzeitigen Offenbarung und Analyse allfälliger Fehler ist der zwischen Infra-
strukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmungen erforderliche Informationsaustausch festzulegen und zu gewährleisten.
2 Siehe Anhang Nr. 3