AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 1

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Sicherungsanlagen Entwurf: 18.02.2011

AB 39.2 Allgemeines

1 Unter betrieblichen Verhältnissen sind diejenigen Merkmale des Bahnbetriebes zu

verstehen, welche für die Risiken massgebend sind. Dies sind insbesondere:

a. Art und Grösse des Eisenbahnnetzes;

b. Art und Grösse der beteiligten Unternehmungen;

c. die zugelassenen Fahrgeschwindigkeiten;

d. die Anzahl der Zugfahrten und Rangierbewegungen;

e. die Anzahl gleichzeitiger Zugfahrten und Rangierbewegungen;

f. die Art und Form der Bewegungsabläufe;

g. die Ersatzszenarien der Betriebsführung bei technischen Störungen.

2 Unter bahnsystemtechnischen und baulichen Gegebenheiten sind insbesondere zu

verstehen:

a. Spurweite, geometrische Gestaltung der Fahrbahn, Lichtraumprofil;

b. Anzahl Gleise, Gestaltung der Gleisanlage, Flankenschutz, Zugang zu den Perrons;

c. Traktionsart, Stromsystem, Bremssystem;

d. Adhäsion, Zahnrad.

3 Alle voraussehbaren Gefährdungen, die aufgrund der baulichen, betrieblichen, per-

sonellen oder sonstigen Gegebenheiten zu einem Ereignis führen können, sind in einer Risikoanalyse zu erfassen.

3.1 In der Regel sind dies Gefährdungen, die insbesondere zu folgenden Ereignissen

führen können:

a. Frontal-, Auffahr- und seitliche Kollisionen mit Schienenfahrzeugen;

b. Entgleisungen auf Weichen, Kreuzungen und Schutzvorrichtungen, deren bewegliche Teile sich nicht in der korrekten Position befinden oder die versehentlich unter Schienenfahrzeugen umgestellt werden;

c. Entgleisungen wegen zu hoher Geschwindigkeit;

d. Kollisionen mit Personen oder Strassenfahrzeugen auf Bahnübergängen;

e. Kollisionen mit Personen oder Strassenfahrzeugen auf nicht schienenfreien Zugängen.

Fortsetzung Blatt Nr. 2