AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 3
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in deren Nähe Entwurf: 06.04.2011
(AB 45.1 Arbeitsstellensicherung)
8 Kontrolle und Ersatz von Anschlüssen an die Fahrschienen
Bei Gleisinstandhaltungsarbeiten ist auf die Verbindungen an die Fahrschienen angemessen Rücksicht zu nehmen.
Elektrische Verbindungen an die Fahrschienen sind regelmässig zu kontrollieren und allenfalls zu ersetzen.
9 Sicherung mit Leittechnik
Die Sicherung der Arbeitsstelle ausschliesslich durch die Leittechnik ist nicht zulässig.
10 Trolleybusanlagen und mehrpoliger bzw. mehrphasiger Eisenbahnen
10.1 Das in diesen Ausführungsbestimmungen erwähnte Kurzschliessen und Erden bzw.
Verbinden mir der Rückleitung ist sinngemäss bei Trolleybusanlagen als Kurzschluss aller Pole zu verstehen. Bei Trolleybus-Fahrleitungen sind die beiden Fahrdrähte beidseitig und in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle kurzzuschliessen.
10.2 Bei Trolleybusanlagen und mehrpoliger oder mehrphasiger Eisenbahnen sind alle
Pole sowie alle Phasen kurzzuschliessen und zu erden bzw. mit der Rückleitung zu verbinden.
Fortsetzung Blatt Nr. 4