AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 41
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011
(AB 44.g Elektrische Teile von Fahrzeugen)
9 Restspannungen
Personen und Sachen dürfen nicht durch Restspannungen gefährdet werden.
9.1 Massnahmen zum Schutz vor Restspannungen sind gemäss SN/DIN EN 5015333
auszuführen.
10 Batterien und Energiespeicher
Batterien und Energiespeicher sind sicher einzubauen und so zu betreiben, dass sie zu keiner Gefährdung von Personen und Sachen führen können.
10.1 Batterien sind gemäss den Normen SN EN 50272-2 bzw. SN EN 50272-3 einzubau-
en und zu betreiben.
11 Stromabnehmer
Stromabnehmer sind für alle Betriebssituationen so einzustellen, dass weder die Fahrleitung noch der Stromabnehmer beschädigt werden und damit eine kontinuierliche Stromabnahme erfolgt.
11.1 Es muss sichergestellt werden, dass die Stromabnahme weder Schäden, noch un-
gewöhnlichen Verschleiss oder Schwingungen des Schleifstücks oder der Fahrleitung verursacht.
11.2 Das Zusammenwirken zwischen Stromabnehmer und Fahrleitung ist für Normalspur-
eisenbahnen gemäss SN EN 50367 nachzuweisen.
Bei Schmalspureisenbahnen kann die Norm sinngemäss angewendet werden.
11.3 Für Trolleybusse ist bezüglich Stangen-Stromabnehmer die
SN CLC/TS 50502 zu berücksichtigen.
33Siehe Anhang Nr. 3
Fortsetzung Blatt Nr. 42