AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.: 47 Gelöscht:46

Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 1

Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus

Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:01.1984 Artikel: Belastungsannahmen Entwurf: 08.04.2011

Gelöscht: 46

AB 47.1

1 Die zulässige Achslast ist aufgrund des Oberbaus und die zulässige Meterlast (Mas-

se pro Meter Fahrzeuglänge) aufgrund der Brückenbauwerke zu ermitteln. Bei der

Konstruktion der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass die Bedingungen für das zu- Gelöscht: die Betätigung der sammenwirken von Fahrzeuge und Sicherungsanlagen (Gleisfreimeldeeinrichtungen, Sicherungsanlagen Zugortungsanlagen usw.) erfüllt werden. Gelöscht: stromkreise

Gelöscht: Rüttelkontakte, Tast-2 Der Unterschied der statischen Radlasten eines Radsatzes darf bei Tara 5 % der kontakte

betreffenden Achslast nicht übersteigen.

Gelöscht: , A

3 Der Unterschied zwischen den Summen aller Radlasten der einen Fahrzeugseite und Gelöscht:chszähler

jener der anderen Fahrzeugseite bei Tara muss betragen:

Gelöscht: 1,5

3.1 Normalspurbahnen < 4 % der Fahrzeugmasse,

3.2 Schmalspurbahnen < 3 % der Fahrzeugmasse,

3.3 Strassenbahnen < 3 % der Fahrzeugmasse.

Formatiert: Nicht

4 Überschreitungen der Grenzwerte nach Ziffer 3.1, - 3.3 sind zulässig, falls die Ent- Hervorheben

Formatiert: Nicht

gleisungssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Die Überschreitungen bedürfen der Hervorheben

Formatiert: Nicht

Zustimmung des BAV. Hervorheben

Formatiert: Nicht

5 Für den Bau der Fahrzeuge und die Festlegung der Nutzlast sind folgende Werte Hervorheben

Formatiert: Nummerierung anzunehmen: und Aufzählungszeichen

Formatiert

5.1 Fahrzeuge, welche für den interoperablen Betrieb gebaut werden, sind gemäss SN

EN 15663 auszulegen. Formatiert: Nicht Erweitert durch / Verdichtet durch 5.2 Für alle übrigen Fahrzeuge gilt:

pro m2 effektive pro sitzende oder

Stehplatzfläche stehende Person

inkl. Handgepäck

Formatiert

5.2.1 Innerortsverkehr, Strassenbahn 8 Stehplätze 70 kg Formatiert: Nummerierung

und Aufzählungszeichen 5.2.2 Vorortsverkehr, Nahverkehr 6 Stehplätze 70 kg

5.2.3 Zahnradbahnen ohne Ziff. 4.4 6 Stehplätze 75 kg

5.2.4 Fahrzeuge, die vorwiegend im

Fernverkehr, auch auf Zahn-

stangenstrecken, eingesetzt sind 4 Stehplätze 75 kg

Formatiert

pro m2 Bodenfläche Formatiert:Nummerierung und Aufzählungszeichen 5.2.5 Gepäck- und Postabteile 320 kg, jedoch entsprechend mehr, wenn

Gelöscht: ¶

diese als Stehplatzfläche zugelassen sind. ¶

Fortsetzung Blatt Nr. 2