AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.: 47 Gelöscht:46

Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 2

Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus

Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:01.1984 Artikel: Belastungsannahmen Entwurf: 08.04.2011

Gelöscht: 46

(AB 47.1)

Formatiert: Nummerierung 6 Für die Festlegung der massgebenden Anzahl Stehplätze ist die Summe folgender undAufzählungszeichen

Fussbodenflächen massgebend:

6.1 Einstiegplattformen ohne die Fläche abgesenkter Treppenstufen,

6.2 Mittel- oder Seitengang der Reisendenabteile ohne die Fläche des Beinraumes zwi-

schen bzw. vor den Sitzen,

6.3 den Reisenden zugängliche Gepäckabteile.

6.4 Allfällige Klappsitze und Skiträger sind dabei in derjenigen Stellung anzunehmen, in

der sie die grösste Stehfläche ermöglichen.

6.5 In Berücksichtigung der verschiedenartigen Raum- und Türenanordnungen und der

damit verbundener Ausnützung der Bodenfläche müssen als effektive Stehplatzfläche

angenommen werden:

6.5.1 Bei Fahrzeugen gemäss Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2 nur 85 %,

6.5.2 bei Fahrzeugen gemäss Ziff. 4.3 und Ziff. 4.4 nur 75 %,

der Summe der oben erwähnten Fussbodenflächen.

Formatiert: Nummerierung 6.6 Sofern durch Personenzähl- oder Wägevorrichtungen eine Beschränkung der Zula- undAufzählungszeichen

dung gewährleistet ist, können kleinere Werte als die oben erwähnten zugelassen

werden.

6.7 Auf Grundlage des vorgesehenen Einsatzkonzeptes sind abweichende Festlegungen

der Nutzlast möglich. Sie bedürfen der Zustimmung des BAV.